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Reinigungsangestellter eignet sich
Reklamation
Laut ZGB Art. 720 sind Fundsachen mit Wert ab CHF 10.- anzeigepflichtig und müssen zwingend der Polizei oder einem Fundbüro abgegeben werden
Fundsachen, die in den Zügen der Transportgesellschaften gefunden werden, müssen deren Fundbüro abgegeben werden.
Am 28.05.2024 vergass ich einen weissen Original Apple-Adapter in der Steckdose unter dem Tisch, nachdem ich das Kabel abgezogen hatte. Bei der Endstation in Chur war ich die letzte, die den Wagen verliess. Danach blieb der Zug im Bahnhof und wurde gereinigt.
Ich bemerkte den Verlust 10 Minuten nach Verlassen des Zuges und kehrte zurück: der Adapter fehlte, er war nicht dem Zugpersonal abgegeben worden (Zugbegleiter, Bistro-Angestellte). Die Bistro-Angestellte teilte aber mit, ein Angestellter sei für die Reinigung durch den Zug und müsse diesen daher gesehen und genommen haben.
Ich reiste nochmals zurück, um den Zugbegleiter zu fragen, ob dessen Kollege, der im Zug war allenfalls den Adapter erhalten habe. Dies war nicht der Fall.
Gemäss ZGB Art. 720 sind Fundsachen mit Wert ab CHF 10.- anzeigepflichtig und müssen der Polizei oder dem Fundbüro der Transportgesellschaft abgegeben werden.
Auf Easyfind wird explizit darauf verwiesen: www.easyfind.ch/fundrecht/
Demzufolge handelt es sich um eine unrechtmässige Aneignung / Diebstahl einer Fundsache durch das Reinigungspersonal (juristisch gilt die Unschuldsvermutung).
Laut erhaltener Auskunft stehe im Reglement über Fundsachen, dass diese ab einem Wert von CHF 100.- an das Fundbüro weitergeleitet werden müssen. Dies steht in Widerspruch zu der in ZGB Art. 720 definierten Anzeigepflicht bei Wert der Fundsache ab CHF 10.-.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 69.-
- Erklärung
Antwort
Rhätische Bahn AG 06.12.2024
Allegra, sehr geehrte Kundin
Vielen Dank für Ihr Schreiben.
Der Vorfall zu Ihrer Meldung liegt bereits mehrere Monate zurück. Daher ist es für uns nicht möglich, diesen noch seriös abzuklären. Sollten Sie wieder einmal von einem solchen Vorfall betroffen sein, bitten wir Sie, sich zeitnah mit uns in Verbindung zu setzen. Sie können uns jederzeit via E-Mail an [email protected] kontaktieren und wir klären Ihr Anliegen zeitnah ab. Bei einer zeitnahen Rückmeldung ist es uns in vielen Fällen auch möglich; Aufnahmen von Überwachungskameras sicherzustellen; welche aber nach einer gewissen Frist automatisch gelöscht werden (Stichwort Datenschutz).
Sollten Sie den besagten Fall vom 28. Mai 2024 weiterverfolgen möchten, steht es Ihnen frei, selbst Strafanzeige zu erheben. Die Strafbehörde unternimmt dann die weiteren Schritte.
Besten Dank für Ihre Kenntnisnahme. Wir freuen uns, Sie bald wieder bei uns begrüssen zu dürfen
Freundliche Grüsse
Kundendienst
Rhätische Bahn AG
Anonym 14.04.2025
Fundsachen müssen bis fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Reglemente der Transportunternehmen stehen im Widerspruch mit geltendem Bundesrecht. Daraus resultiert eine ungerechtfertigte Aneignung und Bereicherung.
