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Windschutzscheibe und Autoversicherung bei Generali

Anonym Generali (Schweiz) Holding AG 07.12.2023 Melden Reklamation gemeldet

Meine Autoversicherung hat eine Selbstbeteiligung von 500, und es wurde ein Schaden an der Windschutzscheibe entdeckt. Ich habe dies meiner Autoversicherung gemeldet. Ich habe mich für eine Glasreparatur entschieden und angemeldet. Die Reparatur wurde gestern von DESA Glasreparatur durchgeführt.
Die Reparatur fand am 14.11.2023 um 13 Uhr in meiner Tiefgarage statt. Ich habe dafür 200chf bezahlt, bevor die Reparatur begann. So viel hat die Reparatur gekostet.


Während der Reparatur sagte mir der DESA-Mitarbeiter, dass ein Riss entstanden sei und dass das passieren könnte und dass ich die gesamte Windschutzscheibe ersetzen und leider weitere 300chf selbst bezahlen müsste. Ich habe einen Termin für den 5. Dezember um 10 Uhr vereinbart.
Ich habe auch die Autoversicherung darüber informiert.
 
Meine Frage ist:
Ich habe 200CHF für die Glasreparatur bezahlt und jetzt habe ich ein weiteres Problem, wo ich die ganze Windschutzscheibe austauschen muss und das bedeutet zusätzliche Kosten. Soll ich nun zusätzlich 300CHF an DESA bezahlen, um die Windschutzscheibe zu wechseln, obwohl es nicht meine Schuld ist, oder soll die Werkstatt das selber machen?



Die Autoversicherung hat mir folgendes gesagt:
Sehr geehrter Herr ...


Besten Dank nochmals und entschuldigen Sie die Verwirrungen.


 Bei einer Reparatur wie hier, gibt es immer ein Restrisiko, das zum anschliessenden Riss führen kann. Dies ist nicht Ihr verschulden und auch nicht das Verschulden der Desa.


 Wäre eine Rep. möglich gewesen hätte Sie diese einfach nur die CHF 200.- gekostet. (Eben den Betrag, welcher von Desa verrechnet wurde)


Da die Scheibe nun ersetz werden muss fallen höherer Kosten an. Dies ändert aber nichts am Selbstbehalt von CHF 500.- in Ihrer Police.


 Die von Ihnen bezahlten CHF 200.- werden beim Wechsel mitgerechnet. Somit entsteht eine Restschuld von CHF 300.- für Sie.



Habe ich Rechts um das nicht zu Zahlen und eine Beschwerde einzurichten?

  • Rückerstattung CHF 300.-

Generali (Schweiz) Holding AG 22.12.2023

Wir haben die Beschwerde aufgenommen und werden uns darum kümmern