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Versteckte Gebühren bei der Cumulus Kreditkarte

Anonym Migros Bank 16.11.2023 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe zwei Transaktionen bei der Migros Bank beanstandet. Die Transaktion vom 13.10.2023 betreffend booking.com (73’813.44 THB) und die Transaktion vom 15.10.2023 betreffend Phulay Bay a Ritz-Carlton Reserve (162'381.60 THB). Der Umrechnungskurs von THB in CHF stimmt nicht bzw. ist extrem schlecht angesetzt. Geht man auf einen beliebigen Kursumrechner kriegt man eine aussergewöhnlich hohe Differenz. Bei der ersten Transaktion müssten es ca. 1823 Franken und nicht 1907.35 Franken sein. Das ist eine satte Differenz von über 84 Franken!! Bei der zweiten Transaktion müssten es ca. 4010 Franken und nicht 4196 Franken sein. Das ist eine unglaubliche Differenz von 186 Franken. An beiden Tagen habe ich übrigens die Umwechslungskurse eingesehen und !nirgendwo! konnte ich ein derart schlechter Umwechslungskurs finden. Dass es Abweichungen von einigen Franken geben kann das ist mir klar aber nicht von fast 200 Franken! Schlussendlich habe ich damit fast 300 Franken verloren. Ich werde diese Bank für Fremdwährungsgeschäfte meiden und nur noch Revolut verwenden! Die sind absolut TOP, transparent, gebührenfrei und haben einen grossartigen Kundenservice!


 


Ich habe die Bank dann aufgefordert, dass sie mir ihre Quellen angibt, worauf sich dieser angebliche Kurs stützen soll. Darauf habe ich keine Antwort erhalten bzw. es wurde nur ausweichend geantwortet. Insbesondere die abschliessende Antwort der Bank kommt für mich einem Schuldeingeständnis gleich. Die Bank wirbt mit angeblich gebührenfreien Transaktionen mit Fremdwährungen. Dies mag zwar so sein, erfüllt den Zweck jedoch überhaupt nicht, wenn man schlussendlich schlechter dasteht, wie wenn man mit der Mastercard – zwar mit einer Gebühr von 1.75% - die gleichen Transaktionen tätigen würde, jedoch um einiges günstiger wegkommt. Fakt ist, dass die Bank einen extrem schlechten Kurs wählt und dieser Umwechslungskurs wird für den Kunden nicht transparent zugänglich gemacht. Meines Erachtens handelt sich um eine irreführende Geschäftspraktik im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. b UWG. Abschliessend lässt sich dies nur mittels eines gerichtlichen Entscheides beurteilen, wenn die betroffene Person eine entsprechende Klage beim zuständigen Gericht einreicht. Die Banken wissen genau, dass das niemand machen wird und nützen dies schamlos zu ihren Gunsten aus. Es ist eine typische Situation von David gegen Goliath, in dem der Einzelne dem Geschehen hilflos zusehen muss und nur wenn eine genügend grosse Anzahl an Beschwerden eingehen würde, eine Stelle wie das SECO tätig werden könnte

  • Rückerstattung CHF 270.-

Migros Bank 04.12.2023

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