Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Intrum betreibt mich, für eine Hauptforderung die dem Gläubiger schon vor Einschreiten von Intrum überwiesen wurde

Veronika Sutter Intrum Justitia AG 16.10.2023 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe am 09.02.2023 Salt mobile die Hauptforderung von 81.75 (inkl. Mahngebühren) überwiesen. Kurz später erhielt ich Post von Intrum. Ich konnte mich wegen Krankheit nicht gross darum kümmern und habe Intrum nur mitgeteilt, dass ich die Hauptforderung schon beglichen habe. Intrum will aber einen Hauptbetrag von 147.75 CHF. Jedoch bin ich nicht gewillt diesen zu bezahlen. Zudem sind die Forderungen von weiteren 118.80 und 23.00 nicht auf mich abzuwälzen, denn diese wurden mit dem Auftraggeber Salt vereinbart nicht mit mir. Ich würde einzig und alleine noch die Verzugszinsen schulden, welche aber mit 1.05 nicht richtig berechnet sind, da die Hauptforderung 81.75 CHF beträgt und nicht 147.75 CHF. Leider konnte ich keinen Rechtsvorschlag machen, da ich bei der Betreibung und beim Zahlungsbefehl aus gesundheitlichen Gründen leider nicht anwesend war.


Also Fakt ist, den geschuldeten Betrag habe ich bereits im Februar beglichen. Ich wäre bereit der Intrum die Verzugszinsen zu überweisen und mehr nicht.


Ich finde es unerhört, wie Intrum Geld macht, indem sie den Leuten versucht das Geld aus der Tasche zu ziehen mit Forderungen die sie "Mit Kunde vereinbarte Bearbeitungsgebür" und erfundenen Hauptbeträgen.

  • Andere Zurückzug Betreibung

Intrum Justitia AG 17.10.2023

Sehr geehrte Frau Sutter


Im Beschwerdemanagement der Intrum AG wurde Ihr Anliegen geprüft. 


Zur Lösungsfindung haben wird aktuell Rückzug des Fortsetzungsbegehrens geprüft.


Zurzeit sind wir daran Ihr Anliegen mit unserem Auftraggeber abzuklären. Wir möchten anmerken, dass wir den von Ihnen erwähnten Zahlungsbeleg erst am 8. September 2023 erhalten hatten, weit nachdem die Betreibung im April 2023 bereits eingereicht wurde. Beim Betreibungsbegehren und den damit verbundenen Fristen handelt es sich um einen rechtlichen Vorgang, welcher für jegliche Personen identisch abläuft. Gemäss des vorliegenden Zahlungsbefehls wurde dieser an Sie persönlich zugestellt. 


Sobald uns weitere Erkenntnisse vorliegen, werden wir Sie gerne nochmals kontaktieren. 


 


Freundliche Grüsse


D.Lorente