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Ungerechtfertigter Spitalbeitrag von CHF 15.00 am Austrittstag (1961191)

Stefan Huber Assura 26.06.2023 Melden Reklamation gemeldet

In der von mir verlangten Kostenaufstellung für das Jahr 2018, welche ich von ihnen datiert am 31.03.2023, erhalten habe, stelle ich 


folgende Unregelmässigkeit fest:


Sptialbehandlung v. 1.11.2018 bis 2.11.2018 (1 Nacht) haben sie ungerechtfertigterweise auch den Austrittstag mit CHF 15.00 belastet. Mittlerweile sollte auch die Assura wissen, dass dies vor Versicherungsgericht nicht geschützt wird.


In diesem Zusammenhang mache ich sie darauf aufmerksam, dass ich bereits im 2021 diesbezüglich beim Verwaltungsgericht in Luzern Beschwerde eingereicht habe. Damals habe ich unpräjudiziell die Beschwerde zurückgezogen. Ihnen sind dafür nur geringfügige Kostsen in der Höhe von CHF 150.00 entstanden (Rückerstattung der Gerichtsgebühr). 


Ich bitte Sie höflich mir die CHF 15.00 zu erstatten (innerhalb 14 Tagen). Andernfalls sähe ich mich gezwungen eine Beschwerdefähige Verfügung zu verlangen und mit Verwaltungsbeschwerde an das Verwaltungsgericht zu gelangen. Zu einem erneuten Beschwerderückzug wäre ich dieses mal nicht mehr bereit.

  • Rückerstattung CHF 15.00.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere In Zukunft korrektes Verhalten

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Sehr geehrte Damen und Herren Besten Dank für ihre Antwort. Einmal mehr muss ich zur Kenntnis nehmen, dass ihre Antwort nicht der Sache dient und somit unbrauchbar ist. Einmal mehr wollen sie die Angelegenheit über diese "Plattform" erledigt haben, in dem sie mir mitteilen, den Fall an die Zuständige Abteilung weiterzuleiten. "Aus Datenschutzgründen soll es ihnen nicht möglich sein, über diese Plattform eine Antwort zu geben". Ihr Grund ist völlig hahnebüchen und für mich nicht nachvollziehbar, inwiefern sie damit den Datenschutz verletzen sollten. Der Grund dürfte wohl vielmehr anderweitig sein: sie sind sich bewusst, dass ihre Praxis mit des in Rechnung gestellten Austrittstag unzulässig ist. Die Assura praktiziert dies trotzdem weiter und verzichtet nur darauf, wenn dies die Versicherte Person beanstandet. Sie haben daher kein Interesse dies hier über die Plattform einzugestehen und mir die Rückzahlung in Aussicht zu stellen. Würde dies Schule machen und sich alle Versicherten über diese unhaltbare Praxis zur Wehr setzen, so gehen ihnen entsprechende Einnahmen verloren, welche ihnen rechtlich nicht zu stehen. Das Geschäftsgebaren der Assura ist einmal mehr skandalös. Als seit Jahren bei ihnen versicherter und chronisch "Kranker" sind mir ihre schikanösen Praktiken längst bekannt. Sie sollten es langsam verstanden haben, dass ich mich mit meinen profunden Kenntnissen im Sozialversicherungsrecht nicht an der Nase herumführen lasse. Dies nicht zu Letzt auch im Interesse anderer Versicherten, welche über ihre Rechte oftmals nicht genügend Bescheid wissen. Freundliche Grüsse Stefan Huber