Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Defekte Kommode AALBORG

Alessandro Bove Conforama SA 21.06.2023 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe am 03.04.2023 eine Kommode AARLBORG von Conforama St. Gallen geliefert erhalten. Leider wurden temporäre Aushilfsmonteure geschickt, welche die Kommode falsch zusammengebaut haben. Durch die falsche Montage war die Schublade defekt. Der Kundendienst von St. Gallen informierte mich, dass das Schubladenbrett als Ersatzteil neu bestellt werden müsste. Die Nachlieferung würde 3-5 Wochen dauern. Schlussendlich wurde mir der 20.06.2023 als Nachlieferung des Ersatzteils bestätigt.
Heute wurde die Ersatzschublade geliefert und diese ist bereits defekt aus der Verpackung genommen worden. Ich habe fast drei Monate gewartet, um eine defekte Schublade als Ersatzteil zu bekommen. Frau L. (Name unter "Vertrauliche Informationen), Kundendienstleiterin von St. Gallen informierte mich dann, dass ein weiteres Mal die Ersatzbestellung organisiert wird.


Ich finde das unzumutbar. Die Kommode ist durch die beschädigte Schublade erheblich im Wert gemindert und sieht in einem Schlafzimmer unmöglich aus.
Gemäss AGB und auch gemäss schweizerischem Gewährleistungsrecht, stehen dem Kunden diverse Wahlrechte zur Mängelbehebung zu. Bei der ersten Lieferung vom 03.04.2023 war ich mit der Nachbesserung resp. Ersatz der defekten Schublade einverstanden. Leider wusste ich nicht, dass ich fast 3 Monate auf eine weitere defekte Schublade warten muss. Jetzt bei der Nachlieferung vom 20.06.2023 bin ich nicht mehr einverstanden mit einer Ersatzlieferung. Ich möchte eine Rückerstattung des Preises. Die Kommode steht einwandfrei bei mir Zuhause zur Abholung bereit. Es kann nicht sein, dass Conforama über die Wahlrechte eines Kunden entscheidet. Frau L. von St. Gallen kann mir keine Rückerstattung anbieten und Sie kann mir keinen Kontakt zu eurer Rechts- oder Legalabteilung geben. Ich verstehe auch, dass Sie Ihre Kunden alle gleich behandeln, ich möchte aber nur nochmals festhalten, dass ich praktisch die ganze Wohnungseinrichtung bei Ihnen gekauft habe (können Sie im System auch nachsehen). Aus diesem Grund verlange ich, dass ich als Kunde, das Wahlrecht der Rückerstattung in Anspruch nehmen kann. Eine weitere Ersatzlieferung, die möglicherweise wieder defekt sein wird, ist meines Erachtens absolut nicht zielführend.

Diese Beschwerde habe ich so an die Zentrale von Conforama gesendet. Daraufhin hat mir aber wieder Conforama St. Gallen geantwortet und gesagt, dass sie dabei bleiben, dass sie über die Wahlrechte entscheiden. Sie bestellen die Ersatzschublade und bieten mir eine Rückerstattung von CHF 30.00 an. Das kann ich nicht so akzeptieren und verlange, dass ich als Kunde gemäss OR Art. 205 nachdem ich bereits beim ersten mal die Nachbesserung akzeptiert habe nun eine Rückerstattung erhalte. Die Kommode steht zur Abholung bereit. Ich hoffe, dass ich von einer anderen Stelle von Conforama eine Rückmeldung zu meiner Beschwerde erhalten und nicht nur vom Kundendienst in St. Gallen.

Besten Dank für die Bemühungen.

  • Rückerstattung CHF 259.95.-

Conforama SA 21.06.2023

Guten Tag



Vielen Dank für diese Informationen.



Wir haben uns sofort mit dem Kundendienstleiter des Geschäfts in Verbindung gesetzt und wir werden Sie so bald wie möglich mit einem Lösungsvorschlag kontaktieren.



Freundliche Grüsse



Ihr Conforama Team

Guten Lösungsvorschlag gegeben und angenommen.