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abgelehnte Erstattung nach mehr als 5 stündiger Verspätung und bei einer Flugstrecke von mehr als 3'500 km

Anonym Air France 22.03.2023 Melden Reklamation gemeldet

Am 28. Februar 2023 flogen wir, d.h. meine Partnerin und ich, mit AIR FRANCE AF0651 in der Business Class von Cancún (Mexiko) über Paris CDG nach Berlin zurück. Auf Grund eines technischen Problems in Cancun erlitt der Flug eine Verspätung von mehr als anderthalb Stunden, so dass wir den Anschlussflug von Paris CDG AF1834 mit Abflug um 15:20 Uhr nicht mehr erreichen konnten. (siehe Anhang 1 und 2)


AIR FRANCE buchte uns AUTOMATISCH auf den nächstmöglichen AF - Flug nach Berlin BER um. d.h. um 1. März 2023, mit Abflug um 20:55 Uhr mit Ankunft um 22:40 Uhr in Berlin BER. Die neue Buchung wurde uns von AIR FRANCE mittels SMS mitgeteilt (siehe Anhang 3 und 4). Wir trafen deshalb mit einer VERSPÄTUNG VON MEHR ALS FÜNF STUNDEN am Zielflughafen Berlin - Brandenburg ein, d.h. statt um 17:00 Uhr erst um 22:40 Uhr.


Gemäss "Fluggastrechte-Verordnung" (VO (EG) Nr. 261/2004) haben wir bei einer Verspätung von mehr als fünf Stunden und bei einer Flugstrecke von mehr als 3'500 km Anrecht auf eine Ausgleichszahlung von 600 € pro Person. (siehe Anhang 5)


Gleich am 2. März 2023, also einen Tag nach Rückkehr nach Berlin stellten wir unseren Erstattungsantrag.


Heute Mittwoch, 22. März 2023, erhielten wir den Bescheid, dass unsere beiden Erstattungsanträge abgelehnt wurden (siehe Anhang 6 und 7)


 


Hiermit fordern wir AIR FRANCE auf, die uns nach  "Fluggastrechte-Verordnung" (VO (EG) Nr. 261/2004)" zustehende Ausgleichszahlung von insgesamt 1.200 € UNVERZÜGLICH zukommen zu lassen..

  • Rückerstattung CHF 1200.00.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Mit allergrösstem Befremden haben wir davon Kenntnis genommen, dass AIR FRANCE auf unsere Beschwerde nicht eingetreten ist. Es macht den Anschein, dass die Fluggesellschaft auf diese Weise das Problem zu "lösen" versucht. Wir lassen es damit nicht bewenden : wir haben mittlerweile den Fall SOWOHL an die Direction générale de l'aviation civile (DGAC) Direction du transport aérien Mission du Droit des passagers Bureau des passagers aériens 50 rue Henry Farman FR- 75720 PARIS cedex 15 (Durchsetzungsbehörde in Frankreich) weitergeleitet ALS AUCH an unsere Rechtsschutzversicherung CAP in 4002 Basel, die für unsere Rechte eintreten werden.