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Leistung ohne Begründung abgelehnt.
Reklamation
Die Liebe ASSURA hat mir schon wieder die Rechnung eines Behandlung die Leistungen wieder abgelehnt , mit dem Begründung : “Damit wir die Kosten übernehmen können, benötigen wir die entsprechende ärztliche Verordnung“
Information Nr. 031: Damit wir die Kosten übernehmen können, benötigen wir die entsprechende ärztliche Verordnung.
Information Nr. 063 : Damit eine kurze Rückerstattungsfrist gewährleistet ist, haben wir mangels Tarif und im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen gemäss KVG die Rechnung(en) provisorisch abgerechnet.
Dieser Verordnung wurde bereits im November über den APP übermittelt, im Dezember per LSI Brief und Februar am Schalter der Assura in Zürich übergeben, am 12.03.2023 per LSI an Assura nochmals gesendet, und am Gleichen Tag an den Ombudsstelle Krankenversicherung.
Bei einem Kundendienst Anruf gestern, unter 0800 277 872 , wurde mir Mitgeteilt dass die entsprechenden ärztliche Verordnung nicht hinterlegt ist, solange es nicht hinterlegt wird, wird uns die Leistungen abgelehnt.
Was ist eigentlich los? Wie oft muss man eine ärztliche Verordnung eigentlich senden damit dieser von der ASSURA aufgenommen wird?
Es sieht so aus als ASSURA aus Rache handeln wurde, oder eventuell langweile oder Unterbeschäftigung, und schaffen damit mehr Arbeit, mit solchen Fake Entscheidungen?
Aus juristischer Sicht ist das Vorgehen legitim, aber aus professioneller und moralischer Sicht ist es unethisch.
Obwohl die Verordnung mehrmals an die Krankenversicherung Assura gesendet wurde, wurden die Leistungen verweigert. Es ist daher unwahrscheinlich, dass die Ablehnung aufgrund einer fehlenden Verordnung erfolgte. Es muss einen anderen Grund für die Entscheidung geben.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 464.40.-
Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.