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Nicht erfüllte vertragliche Leistungspflicht

Hans-Ulrich Pulfer Swisscom 09.02.2016 Melden Reklamation gemeldet

Sehr geehrter Herr Rizzo


Interessanterweise erwähnen Sie mit keinem Wort ihre vertragliche Leistungspflicht, den TV-Abonnement-Abonnementvertrag betreffend, bezüglich fehlerhaftem TV-Empfang infolge defekten Geräten. Ein Mitarbeiter der Swisscom Hotline hat uns eine Entschädigung in Aussicht gestellt. Dies aufgrund der geschilderten Ausfälle während drei Wochenenden. Bezüglich der miserablen WLAN-Verbindung hat unsere Recherche ergeben, dass in der Liegenschaft Parkweg 11 in Münchenbuchsee alle Stockwerkeigentümer über einen guten Empfang verfügen. Das betrifft übrigens Swisscom und Konkurrenzanbieter. Ganze vier Anschlussverträgen in unserer Liegenschaft haben wir der Swisscom vermittelt. Dies notabene infolge der damaligen guten Qualität. Wir möchten von Ihnen nun noch wissen, ob Sie an einer weiteren Kundenbeziehung mit uns interessiert sind und wie Ihre Stellungnahme zu unseren Vorschlägen bzw. unseren Forderungen lauten.


Interessanterweise funktionierte das WLAN bis zum Zeitpunkt unserer ersten E-Mail um 15.30 Uhr einwandfrei. Bezüglich unserer CC an den CEO werden wir uns an das vereinbarte halten wenn der laufende Fall abgeschlossen ist.

  • Rückerstattung CHF 129.-
  • Entschuldigung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.