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Zolldeklaration für ein Weihnachtsgeschenk (Buch)

Eric Zimmermann Die Post La Poste La Posta Swiss Post 15.12.2022 Melden Reklamation gemeldet

Guten Tag


Meine Schwiegermutter, 87 Jahre alt, bat mich, für ihren Sohn in Kanada, ein Buch zu Weihnachten zu versenden. Natürlich sagte ich zu. Auf der Rückfahrt nach Hause kam mir in den Sinn, dass ja seit einigen Jahren der grüne Kleber nicht mehr für die Zolldeklaration ausreicht. Also setzte ich mich Daheim hinter den Computer und füllte zum ersten Mal eine solche Deklaration aus. Eine knappe halbe Stunde später hatte ich dies geschafft (die nötige Zolldeklarationsnummer habe ich über einen Link in einer komplizierten Seite der Zollverwaltung gefunden). Danach ging ich mit dem Buch an den Schalter, wo die Aufgabe des Pakets (oder heisst es nun Kleinwarensendung) problemlos funktionierte. 
Am Schalter erwähnte ich gegenüber der Kundenberaterin, dass es schon sehr kompliziert sei, so eine Zolldeklaration zu erstellen und meine Schwiegermutter dies sicherlich nicht mehr könnte. Was sie auch sofort bejahte und anfügte, dass dies bei der Post für CHF 5.00 erledigt würde. (Das Paket nach Kanada kostet CHF 12.00, das heisst, die Sendung verteuert sich fast um 50 %)
Ich entgegnete, dass ich meinte, dass die Post "Service Public" gross schreibe und so eine Dienstleistung zum Kundenservice dazugehören dürfte, worauf die Kundenberaterin sagte: "Aus ihrer Sicht sollen wir also gratis für Sie arbeiten." 
Natürlich nicht, aber die Post gehört ja immer noch mehrheitlich dem Bund (also den Steuerzahlern) und da würde es doch drin liegen, dass eine alte Frau ihrem Sohn ohne Zusatzkosten ein 165g schweres Paket nach Kanada senden könnte...?


Freundliche Grüsse
Eric Zimmermann

  • Erklärung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 15.12.2022

Sehr geehrter Kunde, 


Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.


Ich verstehe Ihre Unzufriedenheit sehr gut und bedaure die Umstände. Aber leider liegt es nicht an uns. Aufgrund der Vorgaben des Weltpostvereins, gesetzlicher Grundlagen in verschiedenen Ländern und der EU sowie von Luftfahrtgesellschaften müssen die Inhalte der Exportsendungen sowie die Empfänger- und Absenderangaben elektronisch deklariert und übermittelt werden.


Die Erfassung durch das Schalterpersonal ist eine zusätzliche Dienstleistung, welche die Post anbietet. Hier verhält es sich wie bei anderen ähnlichen Dienstleistungen: Für den Zusatzaufwand des Schalterpersonals wird ein Zuschlag verlangt. Wir hoffen, Sie verstehen das. Gratis geht es dafür mit einem mobilen Gerät. Dabei wird ein Barcode für die Deklaration generiert. So kann man die Sendung in eine eigenbetriebene Filiale der Post bringen, ohne etwas ausdrucken zu müssen.


Wir entschuldigen uns für Ihren Ärger in dieser Angelegenheit und hoffen, dass wir Sie in Zukunft wieder zu unseren zufriedenen Kunden zählen dürfen.


 Freundliche Grüsse,


Ihr Contact Center Post CH AG

Danke für Ihre Rückmeldung.