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Falschverbuchung & ungerechtfertigte Mahnungen: Video-Belege aus Ebill und Swisspass
Reklamation
Sehr geehrte Damen und Herren
es nützt nichts Falschverbuchungen mit manuell erstellten Tabellen, die beliebig veränderbar sind nachweisen zu wollen.
Sie fügen in Ihrer manuell erstellten Tabelle fälschlicherweise die Zahlung der Rechnung des Vormonats ein. Dies entspricht nicht den Fakten.
Ihre "Belege" bzw. manuell erstellten Tabellen, die sie in Ihren Emails einfügen, entsprechen nicht den gesetzlichen Anforderungen zur Unveränderbarkeit der Geschäftsdokumentation bzw. der Nachweisbarkeit der Veränderung mittels Systemlogfiles.
Als Beweis dass die von Ihnen genannte Rechnung vollständig bezahlt wurde, übermittle ich Ihnen das Video mit den Aufnahmen aus Ebill und Swisspass.
Der Ebill-Zahlungsbeleg weist den Betrag und das Datum der Überweisung sowie die Rechnungs-ID aus. Die Rechnungs-ID entspricht dem letzten Teil der in Ebill / Swisspass archivierten Rechnungsbezeichnung.
Ihre Erwartungen
- Erklärung
- Andere Korrektur Falschverbuchung
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.