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Keine Rückerstattung der Abokosten durch den Zürcher Oberländer bei Todesfall

Sandra Martoglio Zürcher Oberland Medien AG 03.10.2022 Melden Reklamation gemeldet

Mein 91jähriger Schwiegervater hat im Februar ein Abo des Zürcher Oberländer für meinen Schwager bezahlt. Dieser war zu dem Zeitpunkt bereits todkrank und ist Anfang Mai leider verstorben. Am 4. April 2022 wurde der Zürcher Oberländer kontaktiert und ein Lieferstopp beantragt. Auf unsere telefonische Anfrage beim Abo-Dienst des ZO wurden wir mit der Antwort abgewimmelt ,dass es keine Rückerstattung der Abokosten gebe, wir aber den ZO jemand anderem „schenken“ können. Auf eine erneute Anfrage per Mail hat das Service Desk des Zürcher Oberländer bisher nicht bedauerlicherweise reagiert.


Es ist absurd, dass in einem Todesfall das Geld einfach zurückbehalten wird, aber keinerlei Leistung erfolgt. Vor allem, weil in diesem speziellen Fall das Abo nur für eine sehr kurze Zeit in Anspruch genommen wurde.

  • Rückerstattung CHF 459.-
  • Entschuldigung

Zürcher Oberland Medien AG 06.10.2022

Guten Tag 


Grundsätzlich gibt es kein Anspruch auf Rückerstattungen.
Auf Wunsch liefert die Zürcher Oberland Medien AG die Zeitung bis zum Ende der Abonnements-Dauer an einen Empfänger nach Wahl. Die gewünschte Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz.
Alle Details dazu finden Sie unter unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen auf Züriost .ch


 

Ob wirklich alle Abonnenten das Abo einem Empfänger nach Wahl abtreten wollen oder können sei dahingestellt. In unserem Fall sind uns die Zürcher Oberland Medien entgegengekommen - dafür vielen Dank.