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Zuschlag auf Swisscomrechnungen mit unerklärten Ausständen und sonstigen Dienstleistungen - Strafe für Erhalt der Rechnung auf Papier?

Hans Peter Swisscom 03.10.2022 Melden Reklamation gemeldet

Auf der Juli-Rechnung figurierte unter "ausstehend" ein Betrag von CHF 20.30. Über das Kundencentre verlangte ich  per email Auskunft über diesen angeblich geschuldeten Betrag. Am 22.08.22 erhielt ich eine Schablonenantwort mti der Kopie der Märzrechnung. Jene war am 04.05.22 von meinem Bankkonto z.G. Swisscom abgebucht worden, unter Abzug der allmonatlich illegal in Rechnung gestellten CHF 2.90 für Papierrechnung. Per email informierte ich Swisscom über diesen Sachverhalt und ersuchte erneut um eine professionelle und klare Antwort über die Natur des "Ausstandes". Meine email blieb unbeantwortet, dafür erschien auf der Augustrechnung plötzlich unter "Sonstige Dienstleistungen" ein Betrag von CHF 32.90: CHF 30.00 Zahlungserinnerung plus die hartnäckig verrechneten  CHF 2.90 für Papier. 


Da ich sämtliche Swisscomrechnung pünktlich über meine Bank bezahlt habe, selbstverständlich jeweils unter  monatlichem Abzug der unverschämterweise immer auf der Rechnung erscheinenden CHF 2.90 (siehe oben), werde ich von der Augustrechnung die "sonstigen Dienstleistungen" von CHF 32.90 abziehen da unrechtmässig von Swisscom eingefordert.


Abgesehen vom tölpelhaften Kundendienst ist es skandalös, wie Swisscom über Monate versucht, ohne jegliche Kohärenz Geld einzutreiben, für welches nie eine Leistung ihrerseits erfolgt ist! Ganz zu schweigen vom Zeitaufwand meinerseits für diese Art von Dienstleistungen... 


 

  • Entschuldigung
  • Erklärung

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Hans Peter 10.10.2022

04.10.2022: Bestätigung von Swisscom, dass die Reklamation in Bearbeitung sei

07.102022: Telefonanruf von Swisscom: Anstatt meine nach über 2 Monaten klipp und klar zu antworten, ob die irrealen „sonstigen Dienstleistungen“ und „Mahngebühren“ Schikane für mein Beharren auf der Papierrechnung seien, wollte mir der Swisscommitarbeiter LSV, e-bill usw. andrehen. 
Ich warte weiterhin auf eine Erklärung und sowieso auf eine Entschuldigung.

Ihre Erwartungen
  • Entschuldigung
  • Erklärung
In einem Schreiben vom 07.10.22 teilt Swisscom mit, dass die „besonderen Dienstleistungen“ und „Mahngebühren“ annulliert würden. Tatsächlich versteckten sich hinter diesen Belastungen die Papierrechnungsgebühren! Entgegen „einzelner Medienberichte“ könne ich aufgrund der aktuellen AGB nicht an kostenlosen Monatsrechnungen per Briefpost festhalten. Da ich keine neuen Vertragsbestimmungen zu meinen Ungunsten unterzeichnet habe, werde ich die CHF 2.90 auf der Rechnung weiterhin ignorieren. Ein Kommentar seitens Konsumentenrechtsspezialisten zur Swisscomaussage der angeblich rechtlich haltbaren Gebühren würde mich interessieren.