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Swisscom, Glasfaseranschluss - eine fragwürdige Chronologie

Alex Vorburger Swisscom 08.09.2022 Melden Reklamation gemeldet

Rahmenbedingung:


Wir sind berufsbedingt spätestens ab 01.10.2022 auf funktionierendes Internet angewiesen.


Die Swisscom-Website zeigt an, dass das Haus seit 2019 an Glasfaser angeschlossen ist.


14.07.2022:


Vertragsabschluss für Glasfaserinternet in der Swisscom-Filiale Bubenbergplatz nach Montage der Glasfaserdose.


 Im Anschluss können weder Vermietung, Swisscom noch Stromlieferant sagen, wo ein Glasfaseranschluss in der Wohnung zu finden ist.


03.08.2022:


Der von uns anvisierte Hauselektriker findet im Keller die Gl’anschlüsse inkl. Nummern. Sie sind allerdings nicht in die Wohnung gezogen worden.


Umgehende Weiterleitung dieser Info an Swisscom per Telefon an Frau B.


10.08.2022:


Keine Fortschritte. Schriftl. Beschwerde an die Swisscom-Geschäftsleitung.


16.08.2022:


Frau H. von der Swisscom übernimmt unseren Fall. 


Ein Mail an sie fasst in 8 Punkten detailliert alle Angaben, inkl. zusätzlich erläuterter Fotos (siehe Anhang), zusammen.


Gleichentags ruft mich die Technische Abteilung an und stellt Fragen, die aufgrund des eben erwähnten Mails zweifelsfrei beantwortet sind.


24.08.2022:


Kein Fortschritt: Wechsel zu Quickline.


Frau H. wird den Vertrag mit Swisscom stornieren, sobald funktionierendes Internet vorhanden ist.


Quickline nimmt wegen der Montage der Glasfaserdose Kontakt mit Swisscom auf, da dies durch Swisscom veranlasst werden müsse.


02.09.2022:


Quickline leitet im Auftrag von Swisscom exakt dieselbe Frage an uns weiter, die man uns bereits Anfangs August gestellt hat, und die zum Mail vom 16.08.2022 an Frau H. geführt hat.


Erneut entsprechende Beschwerde an die Swisscom-Geschäftsführung.


In dieser wird erwähnt, dass eine Kopie an die Redaktion des Ktipp geht und ich bei weiterhin ausbleibenden Fortschritten eine Veröffentlichung auf dieser Plattform in Erwägung ziehe.


07.09.2022:


Nachfrage bei Quickline über aktuellen Stand; Antwort: unverändert.


Keinerlei Reaktion seitens Swisscom.


08.09.2022



Anruf von Swisscom, um den Beizug von Herrn L. der Beschwerdeabteilung anzukündigen, der mit mir das weitere Vorgehen besprechen wolle.


Ich verstehe nicht, warum Swisscom erneut mich kontaktiert, da ich sämtliche nötigen Informationen längst bei Swisscom und Quickline hinterlegt habe und seit der Beantragung des Quickline-Abos nun Quickline um die entsprechenden Massnahmen bemüht ist.
Das Vermeiden weiterer fruchtloser Telefonate war zudem exakt der Grund, warum wir die Sache Quickline übergaben.


Warum also nimmt Swisscom nicht gleich direkt mit der von uns beauftragten Quickline Verbindung auf und benachrichtigt uns, sobald ein Montagetermin vorgeschlagen werden kann?


Um 16.29h erhielt ich ein Swisscom-SMS, Herr L. hätte mich telefonisch zu erreichen versucht - allerdings wird bei mir kein unbeantworteter Anruf angezeigt (was mir nur bei Swisscom und im Zusammenhang mit dieser Sache passiert, und das bereits mehrere Male).


Um 16.41h informiert mich bei meinem Rückruf eine Beschwerdeabteilungsmitarbeiterin, Herr L. habe bereits Arbeitsschluss und sei erst am Montag wieder dort.


Ich betonte die Dringlichkeit und fragte nach, ob sie die Fakten zum Fall kenne - welche der Grund seien, dass ich nicht bereit sei, wieder ein Wochenende ohne Fortschritte verstreichen zu lassen.


Die Sachbearbeiterin verneinte, meinte aber, dass Herr L. nichts Anderes als die frühere Sachbearbeiterin habe sagen könne.


Erstaunt erklärte ich, dass mein Gegenüber am Telefon wüsste, dass diese Antwort in Anbetracht der Vorgeschichte leicht als unzutreffend hätte erkannt werden können.


Die Antwort war ein schnippisches „Wenn sie meinen“. Meine Ergänzung, dass ich dies belegen könne und nicht „meine“, wurde mit einem schnippischen „Ok“ quittiert.


Angesprochen auf diesen Ton erfolgte ein weiteres schnippisches „Ok.“


 
Nach dieser sehr individuellen Swisscom-Interpretation von Kundenorientierung haben ich nun beschlossen, bei Ombudscom ein Schlichtungsverfahren zu beantragen.
 


Fazit:


- Nach über einem ganzen Monat ist man im Technischen Dienst der Swisscom anscheinend nicht in der Lage, Informationen zur Kenntnis zu nehmen, die in Form der Protokolle der Swisscom-Filiale Bubenbergplatz und detailliert in Mailform vorliegen.
- Wir sind nach 1 ganzen Monat keinen Schritt weiter mit der Montage eines funktionierenden Internets, obwohl wir mehrfach erwähnten, dass wir spätestens ab 1. Oktober 2022 auf ein solches angewiesen sind.


Deshalb nun die Veröffentlichung dieser fragwürdigen Chronologie an dieser Stelle.

  • Andere Montage der Glasfaserdose und Aufschaltung des Internets vor 01.10.2022

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Fortsetzung und Abschluss: 12.09.2022: Die Redaktion des Ktipps nimmt aufgrund der hier veröffentlichten Reklamation Recherchen zum Fall auf und kontaktiert in deren Verlauf die Swisscom-Medienstelle. 19.09.2022: 1 Woche nach Versand der 3. Beschwerde an die Swisscom-Geschäftsführung (per Einschreiben mit Rückantwort) meldet sich ein Mitarbeiter der Swisscom-Beschwerdeabteilung telefonisch, um die aktuellen Umstände und das weitere Vorgehen zu besprechen. 20.09.2022: Mit dem Swisscom-Mitarbeiter werden aufgrund seiner getätigten Abklärungen die weiteren Schritte festgelegt: - Ziel ist aufgrund der nach wie vor komplizierten Glasfaserverantwortlichkeiten die schnellstmögliche Installation des Kupferanschlusses. - Die entsprechenden Kosten werden von der Hausverwaltung übernommen. - Nach Funktionieren des Anschlusses, organisiert durch Swisscom, erfolgt die kostenlose Stornierung des Internet-Abos gemäss Abmachung mit Frau H. vom 16.09.2022. bis 24.09.2022: MitarbeiterInnen der Swisscom-Beschwerdeabteilung informieren sich regelmässig bei mir, ob die Massnahmen klappen und bieten einen Techniker auf, sodass es gelingt, ab Samstag, den 24.09.2022, in der Wohnung funktionierendes Internet über Kupfer zu haben. 30.09.2022: kostenlose Stornierung des Internet-Abos gemäss Abmachung mit Frau H. vom 16.09.2022, womit die termingerechte Aktivierung des Quickline-Abos möglich wurde. Eine persönliche Reaktion seitens Herrn A., Swisscom-Geschäftsführung, an den die 3 Beschwerden ausdrücklich persönlich gerichtet waren, erfolgte bis zur Veröffentlichung dieses Schlusskommentars nicht. Ich danke den entsprechenden Swisscom-MitarbeiterInnen, die sich ab 19.09.2022 für ein zügiges Vorgehen einsetzten und sich immer wieder über den Stand der Massnahmen erkundigten, für ihren Einsatz.