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Fantasieposten für eine Rechnung, welche längst beglichen ist..
Reklamation
Ein Inkassounternehmen geniesst keine Sonderrechte; geschuldet sind der Hauptbetrag, vereinbarte Mahnkosten und max. 5% (pro Jahr) Verzugszins, mehr nicht. Bearbeitungsgebühren, Verzugsschaden nach OR, Adressnachforschung, Bonitätsprüfkosten und sonstige andere erfundene Rechnungspositionen sind nicht zulässig!
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Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.