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swisscom Promotion "Premium Speed": Kündigung unterdrückt; Terminüberwachung an Kunden delegiert

Peter Gelb Swisscom 20.07.2022 Melden Reklamation gemeldet

Im Zusammenhang mit dem bestehenden swisscom mobile Abonnement hat mir swisscom ein teminiertes kostenloses Promotionsangebot Premium Speed" bis 18.8.22 aufgeschaltet. Am 19.7.22 informiert swisscom per sms, dass das Promotionsangebot" per 18.8.22 ablaufe und ab diesem Datum die regulären Preise für die weitere Nutzung verrechnet würden. Da mich die angeblichen Vorteile dieses Dienstes in den vergangenen zwei Monaten nicht zu überzeugen vermochten, entschloss ich mich aufgrund des Meldungseingangs, diesen Dienst nicht zu abonnieren. Zur Umsetzung meines Entscheids kontaktierte ich am 20.7.22 telefonisch die swisscom-Kundendienststelle. Nach Äusserung meiner Absicht wurde mir eröffnet, dass nur zwei Möglichkeiten existieren würden, um den Übergang in ein kostenpflichtiges Zusatzangebot zu vermeiden, und zwar 1. Aufhebung mit sofortiger Wirkung. Dabei würde die noch verbleibende Restzeit der Option von etwas mehr als einem Monat per sofort verfallen. 2. Ohne sofortige Aufhebung müsse ich mich selbst darum kümmern, spätestens zum 17.8.22 wiederum anzurufen, um den Übergang auf die kostenpflichtige Zusatzdienstleistung unterbinden zu können. Erklärung: die swisscom-Prozesse würden keine Möglichkeit beinhalten, aufgeschaltete Zusatzleistungen terminiert zu b beenden.. Es liege somit alleine in der Verantwortung des Kunden, dass ein aufgeschaltetes Gratis-Angebot genau fristenkonform abgemeldet werde. Ich beurteile diese "Lösungstrategie" des grössten Telecom-Anbieters als fragwürdig und nicht nachvollziehbar, sehe ich doch die Kernkompetenz des nationalen Telecom-Players genau bei der Kommunikation. Und diese scheint mir vorliegend weder gegeben noch praktiziert.

  • Andere Prozesskorrektur im Kontext der Beendigung des swisscom-Promotionsangebots "Premium Speed"

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Antwort für Dritte nicht einsehbar

Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.

Die Kontaktaufnahme der Swisscom-Sachbearbeiterin erfolgte erst nach erfolgem "Reminder" an die Swisscom von Seiten des Reklamationsportals. Die Mitarbeiterin bemühte sich zwar sehr darum, eine plausible Erklärung zum Vorgehen und zum Umgang mit Promotionsangeboten abzugeben. Fakt bleibt aber, dass die Grundproblematik und damit das eigentliche Anliegen nicht bereinigt werden konnte. Laut Antwort der Sachbearbeiterin ist Swisscom (tatsächlich) nicht in der Lage, ein Angebot präzise auf das von Swisscom ursprünglich deklarierte Angebotsende zu beenden. Es ist also in jedem Fall eine Kündigung des Kunden erforderlich. Diese löst dann allerdings das sofortige Angebotsende aus, selbst wenn die Promotikon noch länger gültig gewesen wäre. Ohne Kundenkündigung wird die Promotion automatisch in ein kostenpflichtiges Angebot überführt Es besteht also nach wie vor nur die Möglichkeit, die Promotion PER SOFORT zu beenden oder als Kunde einen Tag vor Ablauf des Angebots die Stornierung einzufordern. Vorliegend musste also zur Unterdrückung einer nahtlosen Überführung in das kostenpflichtige Angebot von der Sachbearbeiterin die vorzeitige Beendigung des Promotionsangebots "per sofort" ausgelöst werden. Ich bin der Ansicht, dass die Swisscom als federführendes Telekommunikationsunternehmen in der Lage sein muss, ihre Angebote auch mit Ablaufdaten zu fixieren. Es bleibt der Verdacht, dass die "Marketingstrategie" dazu dient, Kunden "automatisiert" an Zusatzdienstleistungen der Anbieterin zu binden. Falls nämlich der Kunde die Terminierung des Promotionsangebots nicht selbst geanu überwacht und dieses kündigt, erfolgt automatisiert die Überführung in das kostenpflichtige Angebot.. Ich erwarte vorliegend keine erneute Kontaktaufnahme durch das Swisscom/Beschwerdemanagement. Die die Swisscom-Mitarbeiterin hat die Position des Unternehmens telefonisch ausführlich zu erklären versucht. Weil aber das Grundproblem meines Anliegens (Teriminierungsmöglichkeit) nach wie vor nicht gelöst/angegangen ist, erachte ich meine Rückmeldung als angebracht.