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swisscom Promotion "Premium Speed": Kündigung unterdrückt; Terminüberwachung an Kunden delegiert
Reklamation
Im Zusammenhang mit dem bestehenden swisscom mobile Abonnement hat mir swisscom ein teminiertes kostenloses Promotionsangebot Premium Speed" bis 18.8.22 aufgeschaltet. Am 19.7.22 informiert swisscom per sms, dass das Promotionsangebot" per 18.8.22 ablaufe und ab diesem Datum die regulären Preise für die weitere Nutzung verrechnet würden. Da mich die angeblichen Vorteile dieses Dienstes in den vergangenen zwei Monaten nicht zu überzeugen vermochten, entschloss ich mich aufgrund des Meldungseingangs, diesen Dienst nicht zu abonnieren. Zur Umsetzung meines Entscheids kontaktierte ich am 20.7.22 telefonisch die swisscom-Kundendienststelle. Nach Äusserung meiner Absicht wurde mir eröffnet, dass nur zwei Möglichkeiten existieren würden, um den Übergang in ein kostenpflichtiges Zusatzangebot zu vermeiden, und zwar 1. Aufhebung mit sofortiger Wirkung. Dabei würde die noch verbleibende Restzeit der Option von etwas mehr als einem Monat per sofort verfallen. 2. Ohne sofortige Aufhebung müsse ich mich selbst darum kümmern, spätestens zum 17.8.22 wiederum anzurufen, um den Übergang auf die kostenpflichtige Zusatzdienstleistung unterbinden zu können. Erklärung: die swisscom-Prozesse würden keine Möglichkeit beinhalten, aufgeschaltete Zusatzleistungen terminiert zu b beenden.. Es liege somit alleine in der Verantwortung des Kunden, dass ein aufgeschaltetes Gratis-Angebot genau fristenkonform abgemeldet werde. Ich beurteile diese "Lösungstrategie" des grössten Telecom-Anbieters als fragwürdig und nicht nachvollziehbar, sehe ich doch die Kernkompetenz des nationalen Telecom-Players genau bei der Kommunikation. Und diese scheint mir vorliegend weder gegeben noch praktiziert.
Ihre Erwartungen
- Andere Prozesskorrektur im Kontext der Beendigung des swisscom-Promotionsangebots "Premium Speed"
Antwort
Antwort für Dritte nicht einsehbar
Das Unternehmen will seine Antworten nicht öffentlich zeigen.
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