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Garantiefall abgewiesen wegen Eigenverschulden
Reklamation
Leider ist Conforama wie immer sehr knauserig unterwegs. Eine Waschmaschine die kaputt ging ohne Eigenverschulden, wurde einfach abgwiesen als Garantiefall.
Wie auch immer ein Materialfehler als Eigenverschulden gelten kann, ist mir ein Rätsel. Die Mitarbeiter werden dort wohl geschult, möglichst die Geduld der Kunden zu strapazieren, um möglichst viel Geld für Garantiefälle zu sparen.
Ein mickriger 10% Bon für den Kauf einer neuen Waschmaschine wurde angeboten, mehr nicht
Nun habe ich eine neue Waschmaschine an einem anderen Ort gekauft, wo der Service hoffentlich stimmt!
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 400.-
- Erklärung
Antwort
Conforama SA 23.05.2022
Guten Tag
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Besten Dank für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Ihr Conforama Team
Anonym 24.05.2022
Siehe vertraulich.