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Reparaturkosten müssen durch den Käufer selber getragen werden trotz einer gültigen Garantie

Sanja Eggimann ALDI SUISSE AG 19.05.2022 Melden Reklamation gemeldet

Im August 2019 ein Laptop bei Aldi gekauft. Die erste Reparatur musste bereits ein paar Monate nach dem Kauf stattfinden. Batterie war defekt, Tastatur ist hochgestanden. Diese Reparatur wurde problemlos vorgenommen. Nun das nächste Problem. Beim Tippen sind mir zwei Buchstaben rausgefallen. Gemäss Firma Medion ist dieser Fehler aufgrund nicht sachgemässer Behandlung passiert, somit unterliegt diese Reparatur nicht der Garantie... Ich bin Kauffrau von Beruf und haue nicht wie wild im Zeug herum. Der Laptop wird vorwiegend für leichte Bürotätigkeiten benutzt. Jetzt weigert sich Medion die Reparatur von CHF 115.48 zu übernehmen. Kontaktaufnahme mit Aldi hat genau nichts gebracht. Aldi hält fest an der Antwort von Medion und will sich an der Reparatur nicht beteiligen, obwohl die Garantie noch lange gültig ist (3 Jahre ab Kaufdatum). Das kann doch nicht wahr sein. Ich kann definitiv nichts dafür, dass sich die Tasten gelöst haben. Monate lang habe ich ohne eine Taste getippt. Und jetzt hat sich die zweite Taste gelöst... Von mutwillig ist hier definitiv nicht die Rede. Die Reparaturkosten machen gerade 1/3 des Kaufpreises aus...

  • Rückerstattung CHF 115.48.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.