Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Mühsame Schaden Erledigung, trotz Kollisionkasko, Unterlagen vorenthalten

Francesco AXA 19.05.2022 Melden Reklamation gemeldet

Schlechter Kundenservice durch Schaden Team und Vorenthaltung der Unterlagen und Zahlung.
Die Axa knausert wegen CHF 190.- bei langjährigem Kunde, trotz bestehender Kollisionkasko. Beschämend !


Ein ganz normaler Bagatell Unfall mit Blechschaden. Den Fremdschaden wurde bezahlt. Am eigenem Fahrzeug bestand eine Vollkasko und gemäss Police mussten wir in einer von der Axa- Partner Garage. Das taten wir und diese erstellte eine Offerte. Den Schaden wollten wir ausbezahlt haben.


Die Axa behauptet:
Der Fahrzeugexperte der AXA hat den Auszahlungsbetrag auf CHF 1460.- berechnet.
Von diesem Betrag würde der Vertragliche Selbstbehalt von CHF 500.- abgezogen, also der Betrag den Sie, bei einer Auszahlung erhalten würden lautet CHF 960.-.
Ich habe zwei mal die entsprechende Berechnung verlangt. Meine zweite E-mail: Wir erwarten die Auszahlung in den nächsten Tagen, gemäss der Reparatur Kallkulation vom 19.04. 2022, der xxx abzüglich den Selbstbehalt von CHF 500.-- Das ergibt ein auszuzahlender Betrag von CHF 1152.45, oder innert gleicher Frist die zustellung Ihrer eigenen Berechnung, die bis heute aus geblieben ist.
 
Es geht nicht an, dass man den Versicherten dazu verpflichtet in eine Vertragsgarage der Axa gehen muss und nachträglich deren Kalkulation in frage stellt und der "Fahrzeuexperte der Axa" zu Ungunsten des Versicherten einfach die Reparaturkosten herabsetzt. Dies zeigt ein erhebliches Misstrauen gegenüber der eigenen Vertragsgarage. So geht man nicht mit langjährigen Versicherungsnehmer um.


 


Ohne Erfolg. Stattdessen, kamen telefonische Erklärungen. Ich wollte es schriftlich samt Begründung. Sogar per Einschreiben:
Bezugnehmend auf unser heutiges Telefonat, ist die von Ihnen versprochene zu-stellung Ihrer eigenen Berechnung nicht eingegangen.


Bitte schicken Sie mir Ihre Berechnung, eine schriftliche Begründung Ihres Entscheides (vgl. Ihre e-mail vom 09. Mai) sowie die dazugehörende AGB`s, welche ersichtlich sind, dass bei einer Auszahlung die Mehrwertsteuer nicht ausbezahlt werden müssen. Keine Antwort:


Darauf haben wir die Motorfahrzeugversicherung im Schadenfall gekündigt. Ein derart schlechter Service kann man nur mit einer Kündigung quittieren.


Ich warte immer noch auf das Geld und oder eigene Berechnung, Begründung gemäss mein Einschreiben. Ihre Art Schadenerledigung und Service ist schwach und nicht mehr zeitgemäss. Inakzeptabel !

  • Andere Auszahlung Schaden

AXA 19.05.2022

Besten Dank für Ihr ausführliches Feedback.


 


Wir haben dieses intern an die zuständige Stelle weitergeleitet und es wird sich jemand mit Ihnen in Verbindung setzen.


 


Freundliche Grüsse, AXA Customer Complaints Management.

Francesco 19.05.2022

schriftlich, wie man es von einer Versichrung erwarten kann

Francesco 03.06.2022

Sehr geehrte Frau K

Meine e-mail vom 27. Mai ist unbeantwortet gebleiben. Wie Ihnen bekannt, ist die Rechtsauffassung des K-Tipp anderslautend als die der Axa. Hier nochmals den Text.

Meines Erachtens ist das Vorgehen der Axa nicht korrekt. So wie ich das Merkblatt verstehe, gelten Zahlungen von Versicherungen im Schadensfall als Schadendersatz und unterligen daher nicht der Mehrwertsteuer. Die Axa hätte daher die Mehrwertsteuer nicht abziehen dürfen.

Das Merkblatt ist zwar kein rechtsverbindliches Dokument, wie ein Gesetz oder eine Verordnung. Die Eidgenössischen Steuerverwaltung zeigt mit dem Merkblatt jedoch auf, wie aus ihrer Sicht das Mehrwertsteuerrecht korrekt angewendet werden sollte. Faktisch stellt das Merkblatt quasi das geltende Recht dar.

Meines Erachtens können Sie also von der Axa die Rückerstattung des vermeintlichen Mehrwertsteuerbetrages verlangen.

Auch hier bin ich wieder anderer Meinung als die Axa. Aus C3 / 324 geht hervor, dass die Auszahlung (Schadenzahlung auf Basis Reparaturkosten) keine Mehrwertsteuer enthält. Damit wird eigentlich nur wiederholt, was ohnehin gilt (keine Mehrwertsteuerpflicht). Aus dieser Bestimmung geht aber nicht hervor, dass die Axa für sich selber einen Abzug machen dürfte. Dies bedeutet meines Erachtens, dass Ihnen die Axa den vollen Betrag ausbezahlen muss, ohne Mehrwertsteuer. Denn schliesslich sind solche Schadenzahlungen ja nicht mehrwertsteuerpflichtig. Daher kann die Axa keinen Abzug für die Mehrwertsteuer vornehmen, weder aufgrund des Mehrwertsteuergesetz, noch aufgrund der AVB.

Einfach gesagt: Wenn die Axa selber keine Mehrwertsteuer entrichten muss, darf Sie Ihnen auch keinen entsprechenden Abzug machen, zumal es auch in den AVB keine Grundlage dafür gibt.

Weiter fällt auf, dass Ihre eigene Berechnung tiefer ausfällt, als jene Ihrer Vertragsgarage. Eine Begündung dafür, fehlt. Ebenso fehlt auch das Datum, wann diese überhaupt erstellt wurde. Es ist bekannt, dass den eigenen Fahrzeugexperten nicht dieselbe Glaubwürdigkeit geschenkt werden kann als einem unabhängigen.

Bezahlen Sie entlich mal den korrekten Schaden !

 

Ihre Erwartungen
  • Andere Möchte die Axa auf Kosten der Versicherungsnehmer sparen ?? Es sieht so aus

Francesco 07.06.2022

die sache hat ein erfreuliches Ende gefunden und ich sage der Axa Danke.