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Baupfusch führt zu Problemen mit Hangwasser
Reklamation
Von 2018 bis 2020 wurden wir durch den GU Kobelt AG in unserem Bauvorhaben begleitet. Diverse Probleme beim Bau und insbesondere bei der Übergabe und dem Mängelprotokoll gestalteten den Abschluss schwierig.
Durch mehrere Interventionen konnten mittlerweile fast alle Mängel behoben werden, doch sehr befremdlich ist das Problem, dass bei Regen Hangwasser beim Aufgang zur Eingangstür die Platten der Garageneinfahrt umspült und Material mit sich bringt, was die Platten unansehnlich werden lässt. Nach Rücksprache mit der Kobelt AG schien die Problematik durch lehmhaltigen Grund, was beim Aushub ersichtlich wurde laut Mail voraussehbar, doch leider hatte man uns nicht informiert, dass laut Einschätzung ein Hofsammler eingesetzt werden müsste.
Man begnügt sich nun mit der Ausrede, dass es sich lediglich und sowieso um Ohnehinkosten handelt, scheint jedoch ohne mit der Wimper zu Zucken deutlich höhere Ohnehinkosten für uns in Kauf zu nehmen, da die betroffene Stelle bebaut ist und durch Massnahmen zum Teil zurück gebaut werden müsste. Mittlerweile erhalten wir zu diesem Punkt von der Kobelt AG keine Antwort mehr. Auch weitere offene Mängelbehebungen sind scheinbar seit Ablauf der 24 Monatsfrist nicht mehr der Rede wert. Leider mussten wir uns bereits mehrfach mit diesem arroganten und unprofessionellen Verhalten seitens der Kobelt AG auseinandersetzen.
Ihre Erwartungen
- Erklärung
- Andere Mit Baumängel professionell umgehen
Antwort
Kobelt AG 04.04.2022
Guten Tag
Das Vertragsverhältnis der Kobelt AG mit der Familie Hutter erstreckt sich ausschliesslich über das Gebäude. Die hier reklamierten Themen stehen im direkten Vertragsverhältnis der Familie Hutter mit dem ausführenden Unternehmen der Umgebung. Diese Thematik (Vertragsverhältnis Umgebung) ist bereits bei der ersten Reklamation analog, darum haben wir hier für alle Leser sichtbar nochmals unsere Antwort:
Leider sind die von Herr Hutter reklamierten Punkte nicht Bestandteil unseres GU-Vertrages. Wir bauen für unsere Kunden das Haus zu einem schlüsselfertigen Pauschalpreis mit einem im Detail definierten Baubeschrieb. Die Aushub-, Erschliessungs- und Umgebungsarbeiten machen wir im Architekturverhältnis, die Abrechnung erfolgt immer direkt über unsere Kunden. Dies war auch im vorliegenden Fall so.
Herr Hutter hatte bereits für die Gebäudeabnahme Unterstützung (im Auftrag von Herr Hutter) von einem Ihnen bekannten Bauherrenberater: Firma HBQ, Herr Helbling. Mit Ihm haben wir auch die reklamierten Punkte und weitere Themen im Detail besprochen. Ich habe Ihrer Redaktion bereits den internen Mailverkehr mit Herr Helbling und seiner Rückmeldung vom 05.02.21 zugestellt. Für Herr Helbling sind die Vertragsgrundlagen auch klar deklariert. Weiter habe ich Ihnen mein letzter Kontakt mit Herr Hutter bezüglich angeblichem Grauschleier der Aussenplatten. Dieses Thema ist für uns aber erledigt da Herr Hutter diese monierten Platten gemäss ihrer Redaktion zugestelltem Mail vom 09.07.21/ Antwort 19.07.21 in Eigenregie bereits selber ersetzt hat durch einen WPC Belag.
Anmerkung: Wir haben entgegen der seitens Kundschaft unterstellten «Interessenlosigkeit GU» sofort ein provisorisches Holzgeländer auf Kosten der Kobelt AG erstellen lassen. Somit war die Absturzsicherung zu jedem Zeitpunkt gewährleistet.
Wir sind auch etwas irritiert über den Titel mit Baumängel. Zum heutigen Zeitpunkt sind uns keine offenen Baumängel bekannt. Im Reklamationsschreiben können wir diesbezüglich auch keine weiteren Angaben finden. Sollten aktuell noch berechtigte Mängel offen sein, werden wir diese selbstverständlich gemäss den unterzeichneten Vertragsbedingungen erledigen.
Fazit: Somit können wir die geforderte Erwartung nicht erfüllen, da nicht Vertragsbestandteil. Selbstverständlich stehen wir Ihnen für weitere Detailauskünfte zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Kobel AG
