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Rechnung in höhe von 200 Fr. in den AGB versteckt und am Telefon nichts erwähnt.

Anonym Share System AG 10.02.2022 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe auf Ladestationelektroauto.ch eine Offerte angefragt.
Vor dem Absenden der Anfrage stand ich akzeptiere die AGB, leider habe ich diese nicht gelesen.
Nach dem ich das Formular abgesendet habe wurde ich Telefonisch kontaktiert.
Bei dem Gespräch wurde mir angeboten das ich eine Offerte eines Elektrounternehmen in der Nähe erhalte, worauf ich gefragt habe kostet das mich etwas? Es hies: "nein erst wenn ich einem Auftrag zusage" (Gespräch wurde aufgezeichnet da in unserer Firma alle anrufe aufgezeichnet werden)
Nachdem ich die Offerte erhalten habe und abgesagt habe, erhielt ich am Montag die Stolze Rechnung von 215.40 Franken.
In der Rechnung sind schön noch einmal die AGB's beschrieben und das ich für eine Absage einen Beitrag von 200 ohne MWST. bezahlen soll.
Ich bin sehr entäuscht:
1. Das ich eine Rechnung erhalte nachdem am Telefon gesagt wurde es Kostet erst bei Auftrag erteilung.
2. Das es FR. 200.- kostet um eine Offerte zu erstellen welche in knapp 10 min erstellt ist. (ohne besichtigung vor Ort)
3. Das bei der Absendung des Formulares nicht steht: Achtung durch absenden der Anfrage können kosten enstehen.
Ich wäre dankbar wenn man den Betrag erlassen kann oder mir entgegenkommt mit einer Reduktion von 50%, da ich ja nicht ganz unschuldig bin und die AGB's nicht gelesen habe.
4. Es am Telefon wenn man nach der Rechnung anruft nur hört ja ich kann nichts machen es steht in den AGB.

Ich würde mich über ein Positives Feedback freuen und auch wenn sie villeicht in ihrer Homepage erwähnen, dass es Geld Kostet und dies nicht versteckt in den AGB's erwähnen.

Danke und Gruss

  • Andere Stornierung der Rechnung

Share System AG 01.03.2022

Es ist die Verantwortung der Nutzer die AGB zu lesen, wenn sie sich damit einverstanden erklären. Dieser Verantwortung war sich auch der Verfasser der Reklamation bewusst. Wir können nicht nachvollziehen, was damals am Telefon gesagt worden ist und eigentlich hätten die Bearbeitungskosten auch kommuniziert werden sollen. Die Bearbeitungskosten setzen sich zusammen aus: Auswahl Vorschläge passende Wallboxen, technische Abklärungen, allfälliger Anfahrtsweg bei Besichtigungstermin, allfälliger Zeitaufwand Besichtigungstermin, telefonische Beratung, sowie die mit der Erstellung der Offerte verbundenen Administrationskosten. Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bearbeitungskosten nur in Ausnahmefällen zu tragen kommt, und diese an einen nachträglich erteilten Auftrag wieder angerechnet werden. Gerne werden wir aus Kulanz die Rechnung des Verfassers der Reklamation stornieren.

Laut den alten AGB war 200.- Fr. für eine Richtofferte welche man ablehnt neu sind die AGB angepasst wo nur noch 100.- für eine Richtofferte beschrieben wird. Danke für die Rückerstattung