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Ausstehende Restzahlung von CHF 341.00
Reklamation
SVBW 1896: Aufforderung zur Zahlung des Restbetrags von CHF 341.00 aus delegierter Garantieleistung an die Firma Lutz/Bodenmüller AG, die wir vorgängig bezahlen mussten.
Die Firma Baumann Haustechnik GmbH in 4629 Fulenbach weigert sich unter vielen fadenscheinigen Ausreden uns den Restbetrag aus der Rechn. Nr. 111495 vom 05.05.2021 zurückzuvergüten – trotz zugesagter Kostenübernahme im vorgängigen Mail vom 23.12.2020. Unsere Mahnung per Einschreiben vom 09.06.2021 ignoriert Herr Baumann u. erhebt Rechtsvorschlag gegen die, von uns eingeleitete Betreibung. Es handelt sich um eine, von der Firma Baumann gelieferten Luft/Wärmepumpenheizung, die seit der Installation im Jan. 2018 einen Garantiemangel aufweist: die Heizung verliert immer wieder Wasserdruck.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 341.00.-
Antwort
Ohne Antwort
Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.