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mydays: Gutscheingültigkeit mindestens 5 Jahre (Ticket: 1059560)

René Sommer mydays GmbH 31.01.2022 Melden Reklamation gemeldet

Vom Geschenkgutscheinanbieter mydays haben meine Frau und ich von unseren Kindern einen Geschenkgutschein erhalten. Wie es halt so läuft legt man diesen auf die Seite und die Zeit verstreicht. Nun, nach 5 Jahren im Dezember 2020, ist der Gutschein abgelaufen. Gegen Ende 2021 habe ich um eine Verlängerung des Gutscheines angefragt. Diese wurde jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass dieser dem 5 jährigen gesetzlichen Verjährungsfrist von 5 Jahren untersteht und somit abgelaufen ist. Jedoch steht auf dem silbrigen Wein Degustations Gutschein von mydays, dass dieser mindestens 5 Jahre gültig ist. Das heisst für mich, dass der Gutschein auch nach dieser 5 Jährigen gesetzlichen Frist hinaus eingelöst werden kann. Wie lange ist nicht klar. Leider verweigert dieses Unternehmen jegliche Verlängerung des Gutscheines. Das Geld für diesen Gutschein wurde fristgerecht geleistet und auf dem Gutschein steht, dass er mindestens 5 Jahre gültig ist. Aus diesem Grund bitte ich das Unternehmen diesen Gutschein zu verlängern, dass ich diesen Zeitnah einlösen kann. Vielen Dank.

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Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.