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Inkasso Nr. 10879600, nicht gerechtfertigte Forderung

Anonym Intrum Justitia AG 13.01.2022 Melden Reklamation gemeldet

Ich erhalte von Intrum immer wieder Zahlungsaufforderungen, dies obwohl der Betrag bereits dem Kunden direkt schon lange beglichen wurde. Nun soll ich unter Androhung von Betreibungen Verzugsschäden sowie andere komische Gebühren, welche höher als die eigentliche Rechnung selber sind, an Intrum zahlen. Trotz schriftlicher Ablehnung, erhalte ich nie eine Antwort von Intrum nur immer wieder Drohungen, dass die Betreibung eingeleitet werde! Ich akzeptiere diese hohen Gebühren jedoch nicht, weil diese überhaupt nicht gerechtfertig sind.

  • Erklärung

Intrum Justitia AG 13.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren


Ihre Nachricht erreichte uns im Beschwerdemanagement der Intrum AG. 


Wir haben das Dossier eingehend geprüft und möchten uns entschuldigen, sollten Sie unserer Schreiben als Drohung wahrgenommen haben. 


Das Sie Ihre Zahlung direkt bei Shop Control AG vorgenommen haben, bleibt grundsätzlich unbestritten; jedoch befanden Sie sich mit Ihrer Zahlung bereits im Verzug und dies obwohl Sie mehrfach angemahnt wurden. Eine Mitteilung an unseren Aufraggeber, weshalb die Forderung nicht beglichen wurde, blieb Ihrerseits leider aus, weshalb das Dossier am 28. September 2021 korrekt (nach über zwei Monaten nach Rechnungsstellung und ohne Zwischenbericht Ihrerseits) an die Intrum AG übergeben wurde.


Beim Abschluss des Kaufvertrages mit der Shop Control AG wurden Sie auf deren AGB und die Gebühren bei Zahlungsverzug und Inkassoübergabe informiert und Sie mussten, um die Bestellung abzusetzen, diese bestätigen. Es handelt sich hierbei um vertraglich vereinbarte Gebühren, welche Bestandteil des Kaufvertrages sind. 


Die Kosten werden in der Höhe des vom Inkasso Suisse (Schweizer Inkassoverband) vorgegebenen Umfangs verrechnet. Es kann nachvollzogen werden, wenn diese Ihrerseits als hoch empfunden werden - jedoch möchten wir klar festhalten, dass diese erst bei Inkassoübergabe und nach mehreren Mahnungen geltend gemacht werden. 


Nach Ihrer ersten Anfrage bei der Intrum AG wurde Ihnen dern Sachverhalt klar mitgeteilt. Da es sich um vertraglich vereinbarte Gebühren handelt, können diese nicht ausgebucht werden. 


Wir bedauern Ihnen in vorliegenden Fall keinen anderen Bescheid geben zu können. Bei Unklarheiten oder Unstimmigkeiten können Sie uns gerne direkt unter [email protected] kontaktieren. 


Freundliche Grüsse


D.Lorente

Anonym 13.01.2022

Ich habe die AGB‘s gelesen und da steht nichts über die Höhe der Gebühren, also kann ich diesen auch nicht zustimmen. In den AGB’s steht ausserdem nichts von einer vertraglich vereinbarten Bearbeitungsgebühr. Somit habe ich auch dieser nicht zugestimmt.

Die Rechnung habe ich beglichen, bevor ich Post von Inkasso erhalten habe.

Die Höhe der Gebühren ist nicht nachvollziehbar und Sie haben mir auch nie mitgeteilt aus was diese sich zusammensetzen. Ausserdem kam auf einmal noch zusätzliche Gebühren wie Adress- und Bonitätsprüfgebühr dazu. Auch hier: keine Angabe wie sich diese zusammenstellen. 

Man kann nicht einfach horrende Gebühren verlangen ohne diese dem Kunden zu erläutern. Auf diese Austellung warte ich bis heute (trotz mehrmaligem schriftlichen Nachfragen).

Ich bitte Sie nochmals um eine detaillierte Aufstellung wie sich die Gebühren zusammenstellen und warum diese noch höher sind als die Rechnung selber. Verzugszinsen dürfen übrigens gemäss OR nicht mehr als 5% pro Jahr betragen. Aber ich denke, dass wissen Sie.

 

Intrum Justitia AG 14.01.2022

Sehr geehrte Damen und Herren


Besten Dank für Ihre Rückantwort.


Wir klären den Sachverhalt mit den AGB aktuell direkt mit unserem Auftraggeber und werden gerne darauf und auf Sie zurückkommen.


Sie haben die Rechnung ausserhalb der vorgegebenen Zahlungfrist beglichen. Ob Ihre Zahlung vor dem Eintreffen unseres Schreibens getätigt wurde, spielt nur secondär eine Rolle, da Sie sich bereits ausserhalb der Frist befanden und das Dossier bereits an uns abgetreten wurde. Sie lösen ein Zugticket auch vor Reiseantritt und argumentieren bei einer Kontrolle dann nicht damit, dass Sie das Ticket zwar erst im Zug, jedoch vor der Kontrolle gelöst haben. Sie würden in diesem Fall eine Busse erhalten, welche den Ticketpreis meist bei Weitem übersteigt.


Da der effektive Nachweis der Aufwendungen in der Praxis unverhältnismässig bzw. unmöglich ist, gibt es nur die Möglichkeit der Pauschalisierung. Übergibt ein Unternehmen eine Forderung einem Inkassobüro des VSI zum Einzug, so verrechnet der Gläubiger dem aus Zahlungsverzug entstandenen Schaden pauschal. Als Verband mit dem Ziel der Selbstregulierung werden hierfür forderungsabhängige Maximalbeträge festgelegt. Dies nur wenn nichts anderes mit dem Schuldner vereinbart wurde.


Die Adress- und Bonitätsprüfgebühren werden vor Einleitung der Betreibung zur Umsetzbarkeit der Betreibung gemacht. Sie entsprechen den durchschnittlichen Kosten der externen Dienstleister für diese Auskunft.


Nachdem uns alle Unterlagen von unserem Auftraggeber vorliegen werden wir Ihre Anfrage gerne abschliessend bearbeiten und möchten Sie höflichst um Geduld bitten.


Freundliche Grüsse


D.Lorente