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Lieferungsverzögerung / Kundenfang

Rudolf Born nettoshop.ch 22.09.2021 Melden Reklamation gemeldet

per 14.9.2021 bestätigt die Firma Nettoshop.ch die Lieferung, Bestellung 11543583, der bestellten Waren, Moulinex Moulinette, auf den 17.9.2021 gem. Angebot im Internet. Ebenso wurde die Zahlung bestätigt. Per 16.9.2021 wurde mir mitgeteilt, die Lieferung erfolgt erst per 11.10.21. Per 17.9.2021 hat man mir ein minderwertiges Produkt zur sofortigen Lieferung angeboten. Diese Ersatzlieferung habe ich abgelehnt. Mit weiterem Mail habe ich der Fa. Nettoshop.ch mitgeteilt, dass dies meiner Meinung nach unlauterer Wettbewerb und Betrug ist. Die Mitteilung der Lieferungsverzögerung erfolgte erst, nachdem offensichtlich der Eingang der Zahlung festgestellt wurde. Eine Entschuldigung, Begründung ist bis heute ausgeblieben.

  • Entschuldigung
  • Erklärung

nettoshop.ch 27.09.2021

Sehr geehrter Kunde, 


Vielen Dank, für Ihr Feedback, dadurch können wir uns stetig verbessern und Prozesse optimieren. 


Es tut uns Leid, dass Sie eine negative Erfahrung mit uns gemacht haben und entschuldigen uns dafür!


Da in diesem Fall das Produkt über den Hersteller direkt bezogen wird (Ab Logistikcenter), kam die Information der Lieferverzögerung erst nach 3 Tagen, dies ist mühsam, kann aber leider in seltenen Fällen vorkommen. Dementsprechend wurde ein Ersatzprodukt offeriert, dies wurde wie von Ihnen beschrieben, abgelehnt. 


Somit bleiben folgende Optionen: 1. Abwarten auf das Produkt 


Oder 2. Den bezahlten Betrag zurückerstatten auf Ihr Zahlungsmittel. (Sofern noch kein Produkt versendet wurde) 


Der Verkaufsinnendienst wird über diesen Fall informiert und wird sich bei Ihnen melden für einen Lösungsvorschlag.


Wir wünschen Ihnen einen schönen Tag!


Freundliche Grüsse


Ihr nettoshop.ch-Team

Ich bin mit dieser Antwort gar nicht zu frieden. Wie kann die Firma am 14.9 die Lieferung per 17.9 bestätigen, wenn die Ware gar nicht da ist. Wie kann die Firma Zahlung verlangen, wenn die Ware gar nicht vorhanden ist. Dies ist kein seriöses Geschäftsgebaren. Es ist ausserdem fraglich, ob die bestellte und bezahlte Ware tatsächlich je geliefert wird.