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Rückerstattung der Swiss

Diana Färber Swiss International Air Lines 30.08.2021 Melden Reklamation gemeldet

Ich buchte und bezahlte am 10.02.2020 für mich und meine Kollegin, P. (Name unter "Vertrauliche Informationen"), je zwei Flüge Zürich - Berlin und Berlin - Zürich für August 2020 (siehe Beilage 1).


 Aufgrund der coronabedingten Absage der Berlin-Konzerte wollten wir die Flüge eigentlich stornieren. Auf der Swiss-Homepage waren die Informationen nicht wirklich eindeutig, ob eine Stornierung möglich wäre und telefonisch war es schwierig, jemanden zu erreichen, weshalb ich eine schriftliche Anfrage über das Swissportal aufsetzte. Leider erhielt ich keine Antwort.


 Als uns langsam die Zeit davonlief, entschieden wir uns für eine Umbuchung nach Düsseldorf, was gemäss den Informationen auf dem Swissportal möglich sein sollte.


 Die Umbuchung konnte aber nur telefonisch gemacht werden. Endlich kamen wir bei der Hotline durch und konnten die Umbuchung für September 2020 nach Düsseldorf veranlassen.


 Ich wartete auf die Buchungsbestätigung. Als ich Mitte August noch immer keine Buchungsbestätigung erhalten hatte, investierte ich erneut viel Zeit und Nerven, bis ich endlich jemanden von der Hotline am Telefon hatte. Es wurde mir bestätigt, dass die Flüge nach Düsseldorf im System der Swiss nicht existieren. Ich musste neu buchen.


 Ich bat um Verrechnung mit meinem Guthaben aus den Berlinflügen, bekam aber zur Antwort, dass sei nicht möglich, da dieser Betrag bereits zur Auszahlung freigegeben worden sei. Daher bezahlte ich am 14.08.2020 die Flüge Zürich - Düsseldorf und Düsseldorf - Zürich für meine Kollegin und mich (siehe Beilage 2), in der Annahme, dass ich die CHF 512.30 demnächst gutgeschrieben erhalte.


 Als ich Ende Januar noch immer keine Rückerstattung erhalten hatte, schrieb ich die Swiss am 31.01.2021 an. Bis auf die Standard-Antwort habe ich weder weitere Informationen noch Geld von Swiss erhalten. Am 16. 06.2021 unternahm ich einen zweiten Versuch (Beilage 3), leider ebenfalls ohne Ergebnis.


Da die ganze Geschichte telefonisch ablief, habe ich leider auch keine weiteren Beweise. Ich denke aber, die Swiss müsste ja feststellen können, dass Frau P. und ich die Berlinflüge nicht wahrgenommen haben.

  • Rückerstattung CHF 512.30.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.