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Rückerstattung der Postverzollung - Kundendienst ungenügend

Anonym Die Post La Poste La Posta Swiss Post 09.08.2021 Melden Reklamation gemeldet

Ich habe am 5.7 folgendes Anliegen an die Postverzollung gestellt:


"Sehr geehrte Damen und Herren


 Ich habe folgendes Problem: 


Ich habe eine Uhr via Post ins Ausland gesendet, diese ist zurückgekommen, da der Empfänger entgegen seine ursprüngliche Zustimmung die Uhr nicht entgegennehmen wollte.
Aufgrund dessen musste ich die Uhr verzollen (443.45 CHF.) und beantrage nun die Rückerstattung, da es sich ja nicht um eine normale Einfuhr handelt, sondern um meinen Artikel.


Gemäss Angaben des Zolles (siehe unten) sind Sie von der Post dafür zuständig. Ich habe Ihnen im Anhang die Dokumente des Zolles angefügt, und könnte Ihnen als Ergänzung den Mailverkehr mit dem Händler aus Deutschland noch zukommen lassen, damit ersichtlich ist, dass die Annahme verweigert wurde.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung! "


I


Bis dahin wurde ich zwar zwei mal per Mail nach meiner IBAN gefragt, beide Male antwortete ich zeitnah. Seither habe ich wieder nichts mehr gehört, auch nicht auf eine Mail, wo ich meinen Unmut kundtat. Seit nun mehr als einem Monat warte ich auf die Rückzahlung und werde nicht informiert was geht, es ist wirklich unsäglich. Der Service der Postverzollung ist definitiv schlecht, vor allem wenn es darum geht, dem Kunden etwas auszuzahlen. Im Gegensatz dazu habe ich die telefonischen und schriftlichen Kontakte mit den Zollbehörden sehr positiv erlebt, rasche und klare Rückmeldungen wurden gegeben, dies soll nicht unerwähnt bleiben.

  • Rückerstattung CHF 443.45.-

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 09.08.2021

Sehr geehrter Kunde


Vielen Dank für Ihre Mitteilung.


Gerne haben wir Ihr Anliegen mit der Postverzollung nochmals überprüft, da diese eine eigenständige Stelle ist, die telefonisch und per E-Mail direkt kontaktiert werden kann. Aufgrund der hohen Anzahl Anfragen, kann es vorkommen, dass Ihnen es länger als beabsichtigt dauert, bis Ihnen geantwortet werden kann. 


Grundsätzlich ist es so, dass Waren, die im Ausland nicht zugestellt werden konnten (sogenannte Inländische Rückwaren) ab einem Warenwert von CHF 1298.- wieder einfuhrangemeldet werden müssen. Diese ist die Vorgabe der Eidg. Zollverwaltung, siehe auch EZV Publikation 18.85 zur Behandlung von Inländischen Retouren. Daher wurde eine korrekte Einfuhranmeldung Ihrer Uhr in der Schweiz vorgenommen.


Ihnen wurde inzwischen heute eine erneute Antwort per E-Mail zugesendet. Die Rückforderung Ihrer Einfuhrsteuer ist bei der Eidg. Zollverwaltung hängig, sobald eine Bestätigung ebendieser vorliegt, werden Sie nochmals von der Postverzollung informiert. 


Freundliche Grüsse,


Ihr Contact Center Post CH AG

Anonym 29.09.2021

Seit insgesamt drei Monaten warte ich auf die Rückerstattung. Nach Angaben der Post beträgt bei den Zollbehörden die Bearbeitungszeit 6-8 Wochen, auch diese sind mittlerweile vorüber, ohne das etwas geschehen ist.

Die wortreichen Belehrungen seitens der Postverzollung zu diesen Fall braucht es wirklich nicht noch einmal, Sie schulden mir etwas und Sie sind im Verzug, da wäre ein Minimum an Freundlichkeit und Bescheidenheit angesagt.

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 450.-
  • Erklärung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 30.09.2021

Sehr geehrter Kunde


Damit wir Ihr Anliegen mit der Postverzollung genauer prüfen können, bitten wir Sie, uns die Sendungsnummer mitzuteilen, um die es geht.


Schon jetzt vielen Dank für Ihre Unterstützung.


Freundliche Grüsse, 


Ihr Contact Center Post CH AG