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Jumbo im Widerspruch zu eigenen AGB!

Anonym Jumbo-Markt AG 08.07.2021 Melden Reklamation gemeldet

Am 11. Juli 2020 habe ich das E-Bike von Fischer EDT1820 gekauft. Der Ursprungspreis betrug ungefähr rund CHF 2'500.-. Dank zahlreichen Aktionen und Bons bezahlte ich am Schluss noch CHF 1'149.20 für das Velo. Bereits nach kurzer Zeit kamen Defekte auf, welche leider nicht zu meiner Zufriedenheit repariert wurden (dies habe ich im Übernahmeprotokoll vermerken lassen). Seit nun etwa sechs Wochen kann ich das E-Bike nicht mehr anschalten. Ich habe den Mangel umgehend gerügt. Leider ist eine konkrete Antwort erst am 5. Juli 2021 erfolgt. Man hat mir das Angebot gemacht, dass ich entweder CHF 1'149.20 (Kaufpreis) erhalte oder ein E-Bike im Wert von CHF 1'149.20 beziehen könnte. Natürlich bin ich daran interessiert, ein neues E-Bike zu erhalten, jedoch nicht zu den offerierten Konditionen. Sowohl das Gesetz (OR) als auch die Jumbo AGB sprechen davon, dass ein Produkt der selben Gattung (OR), bzw. möglichst ähnliches Produkt abgegeben wird (Art. 5.3). Ich habe versucht, dies der Fallverantwortlichen zu erklären, doch anstatt auf mein Argument einzugehen, hat sie mir noch einmal die Auswahlmöglichkeiten kommuniziert.


Es ist doch nicht möglich, dass mir eine Offerte gemacht wird, ich solle mir nun ein E-Bike für CHF 1'000.- holen, denn ein solches ist qualitativ nicht vergleichbar mit einem E-Bike, dass rund CHF 2'500.- kostet. Diese beiden Produkte sind nicht "möglich ähnlich!"


Diese Ignoranz der Fallverantwortlichen geht nicht - wenn schon in den AGB klar steht, was die Voraussetzungen sind, dann kann eine beliebige Mitarbeiterin doch nicht ihre eigenen Regeln aufstellen und darauf beharren, ohne diese zu begründen. Die AGB sind klar, ich habe Anspruch auf ein möglichst ähnliches Produkt!

  • Umtausch

Jumbo-Markt AG 16.07.2021

Guten Tag

Danke für Ihre Meldung. Diese Reklamation wurde bereits bearbeitet. Wir haben Ihnen zwei Lösungvarianten unterbreitet und warten auf Ihre Antwort.

Danke und freundliche Grüsse

Ihr JUMBO Quality Managament

Anonym 16.07.2021

Guten Tag

Ich bestreite nicht, dass Sie mir zwei Angebote gemacht haben. Dies führe ich ja in meiner Reklamation aus. Gerne erwarte ich aber eine Begründung, weshalb Sie von Ihren eigenen AGB abweichen. Besten Dank.