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Rückerstattung weniger als die Hälfte

Susanne Iten Swiss International Air Lines 11.06.2021 Melden Reklamation gemeldet

Wir haben im Jahre 2019 drei Flüge nach Split gebucht. Die Reise sollte am 29. Mai 2020 bis am 1. Juni 2020 stattfinden. Dadurch dass in dieser Zeit keine Flüge stattgefunden haben, hat die Swiss uns Gutscheine gegeben.


Wir haben die Flüge umgebucht ins 2021. Die neue Reise war geplant vom 21.5. bis 24.5.2021. Diesen Flug hat die Swiss abgesagt und uns die Möglichkeit gegeben entweder eine Rückerstattung zu erhalten oder die Flüge ein weiteres Mal umzubuchen. Die Umbuchung sollte dann aber im gleichen Jahr passieren. Das wollten wir nicht und haben die Rückerstattung beantragt.


 Preis Flug für drei Personen Fr. 1'144.65 (siehe Buchungsbestätigung Swiss 2019)


Erstattungsbestätigung Swiss Fr. 531.20 (siehe Erstattungsbestätigung Swiss 2021)


 Das ist eine Differenz von Fr. 613.45. Ich finde es nicht in Ordnung, dass wir nur ein Bruchteil des Betrages erhalten. ich kann verstehen, dass ein Betrag für das Handling abgezogen wird aber nicht mehr als die Hälfte des Totalbetrages.


 


 


 

  • Rückerstattung CHF 1144.65.-
  • Erklärung

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.

Ich habe bis heute weder eine Antwort oder des Geld zurückerstattet erhalten.