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Garantieablehnung, Verrechnung der Prüfkosten ohne Prüfbericht

Henryk Wojtas Sony 28.05.2021 Melden Reklamation gemeldet

Ein Fotoapparat, der unter Herstellergarantie steht, verlor seine Funktionsüchtigkeit (das Starten des Apparats nicht möglich ist) Im telefonischen Gesprächen mit Sony und Sertronics AG wurde ich aufgefordert, der Fotoapparat Sony DSC-RX100M4 mit dem Einkaufschein an Sertronics AG zu senden. Am 27.04.2021 habe ich von Sertronics AG einen Kostenvoranschlag erhalten. Darin wurden die  zu ausführenden Arbeiten aufgelistet mit einer pauschalen Bemerkung am Ende, dass das Gerät infolge einer äusseren Einwirkung beschädigt würde und deshalb die Garantie abgelehnt wird. Dabei ist kein Prüfbericht über die vorliegenden Schäden vorhanden. Mit der Ablehnung der Garantie bin ich nicht einverstanden, da eine kleine Vertiefung an der Seite der Gehäuse bereits vor mehr als einem Jahr passiert hat und der Apparat war weiter funktionstüchtig.


Im Schreiben (Kostenvoranschlag siehe Beilage) der Sertronics AG sind die Prüfkosten in Höhe von 118.50 SFR aufgelistet, die zu begleichen sind, falls keine Reparatur gemäss dem Vorschlag ausgeführt wird. Damit bin ich nicht einverstanden. Im telefonischen Vorabgespräch mit Sertronics AG war über allfällige Prüfkosten keine Rede. Die in der AGB der Sertronics AG festgehaltene Bestimmung betreffend die Prüfkosten ist im Übrigen im Sinne der Ungewöhnlichkeitsregeln nicht verbindlich, da auf diese Klausel explicit hätte hingewiesen werden müssen. Und das war nicht der Fall.


 Nach dem Schreiben an Sertronics AG wurde mir das Gerät retourniert mit einer Rechnung für die Prüfkosten jedoch ohne Prüfbericht.


 

  • Andere Garantieablehnung, Verrechung Prüfkosten

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