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Pakete ins Milchfach gquetscht und beschädigt

Peter E. Die Post La Poste La Posta Swiss Post 25.05.2021 Melden Reklamation gemeldet

Heute, Samstag, 22. Mai 2021 wurden drei Auslandssendungen zusammen in mein Milchfach gequetscht und dabei beschädigt. Am Briefkasten ist ein grosser Hinweis angebracht, dass jegliche Sendungen im Treppenhaus zu deponieren sind. Ebenso war ich die ganze Zeit zuhause, so dass es ohne Weiteres mglich gewesen wäre zu klingeln.


Bei praktisch jeder Lieferung der POST wird mein Deponierungshinweis ignoriert und die Pakete ausserhalb des Hauses deponiert. Neben der Beschädigung besteht auch immer das Potential für Diebstahl. Die POST lehnt natürlich jede Haftung ab und ignoriert ihre Sorgfaltspflicht.


Ich fordere die Abklärung und eine schriftlich Entschuldigung mit Erklärung. Ebenso eine Aufwandsentschädigung in Höhe von CHF 50.


Des Weiteren erwarte ich, dass künfitge Sendungen mit Sorgfalt behandelt und entsprechend meinen Anweisungen übergeben oder zumindest im Treppenhaus deponiert werden. Das Milchfach ist wegen potentiellem Diebstahls grundsätzlich tabu.

  • Rückerstattung CHF 50.-
  • Entschuldigung
  • Erklärung
  • Andere Eine nachhaltige Lösung

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 25.05.2021

Sehr geehrter Kunde


Wir bedauern, dass der Inhalt Ihrer Sendungen beschädigt wurde und entschuldigen uns für die dadurch entstandenen Umtriebe und den Ärger.


Bitte bringen Sie die beanstandeten Sendungen vollständig mit sämtlichen Dokumenten zu Ihrer lokalen Postfiliale, damit dort ein Schadenprotokoll erstellt werden kann. Anschliessend werden Sie von uns über das weitere Vorgehen informiert.


Wir versichern Ihnen, dass alle Mitarbeitenden bei der Zustellung darauf bedacht sind, die korrekte Vorgehensweise einzuhalten. Aufgrund Ihrer Rückmeldung sind nun alle sensibilisiert und haben ein besonderes Augenmerk darauf. Der korrekte Zustellprozess wurde erneut mit den Mitarbeitern besprochen und wir hoffen, Sie in Zukunft wieder zu Ihrer Zufriedenheit zu bedienen.


Es freut uns, wenn Sie uns bei weiteren Anliegen kontaktieren. 


Freundliche Grüsse


Ihr Contact Center Post CH AG

Peter E. 25.05.2021

Grüezi

Meiner Reklamation habe ich zwei Fotos beigefügt, auf denen die Beschädigungen ersichtlich sind. Ihre Antwort ist sehr pauschal und wir haben laufend immer die gleichen Probleme mit den Zustellern. Keine Sorgfalt, Deponierung ausserhalb des Hauses etc. 

Ich habe Ihnen alle Angaben geliefert, was bringen nun noch die zusätzlich von Ihnen erwarteten Umtriebe? Eine Schadenmeldung habe ich bereits hier abgegeben, dies geht heute gut online, was bringt der Gang zur Poststelle, ausser weiterer Umtriebe für mich?

Ich bitte Sie, den Fall aufgrund der eingereichten Fotos und Paketnummern zu beurteilen. Ebenso würde mich a) interessieren, wie ein Paketbote überhaupt auf die Idee kommt, drei Pakete in ein Milchfach zu quetschen und b) was unternommen wird, damit die Zustellung NACHHALTIG richtig geliefert werden. Warum wird mein Hinweis am Milchfach, Sendungen im Treppenhaus zu deponieren, kontinuierlich ignoriert? Die Lösung wäre sehr einfach, nur sehe ich keinerlei Verbesserung.

Freundliche Grüsse, PFI

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 10.06.2021

Sehr geehrter Kunde


Wir bedauern die ausserordentlich lange Reaktionszeit auf Ihre Rückmeldung.


Ihre Anfrage betreffend der Sorgfalt in der Behandlung der Sendungen ist noch pendent, ebenso die Anfrage ob es möglich ist die Sendungen im Treppenhaus zu deponieren. Da das Ablagefach als Zustellort gemäss AGB für Grossbriefe oder kleinere Pakete gilt, kann ein Vermerk der durch den Empfänger angebracht wird, in der Regel nicht berücksichtigt werden. Mit einer offiziellen Zustellermächtigung können Sie Ihre Pakete an einem von Ihnen gewählten Ort dauerhaft oder nur einmalig deponieren lassen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.post.ch/de/empfangen/empfang-steuern/zustellermaechtigung-pakete


Alternativ können Sendungen an einen MyPost24 Automaten, in ein Postfach oder Postlagernd adressiert werden. So kann die Gefahr von Diebstahl umgangen werden. 


Für äusserlich nicht erkennbaren Schaden muss ein Schadenfall erfasst werden, dies erfolgt persönlich an einer unserer Postfilialen, um die Verpackung und die Ursache des Schadens genau überprüfen zu können. 


Sie haben bis acht Tage nach der Zustellung Zeit, den Schaden bei Ihrer nächsten Filiale der Post zu melden. Den Schaden haben Sie bei uns innerhalb der genannten Frist gemeldet. Gerne können Sie dieses Schreiben am Schalter vorweisen. Bitte bringen Sie das Paket oder den Brief inklusive Inhalt mit, damit wir den Schaden beurteilen und ein Schadenprotokoll erstellen können. Wir prüfen danach, ob Sie Anspruch auf Schadenersatz haben. Das gilt für nationale und internationale Sendungen.


Freundliche Grüsse


Ihr Contact Center Post CH AG

Das mit der Zustellermächtigung funktioniert auch nicht, dann werden Pakete auch ausserhalb des Hauses einfach auf den Boden gestellt statt ins Haus. Ich habe den Schaden, ich habe die Umtriebe ... Kundenorientierung sieht anders aus... ;(