Neue Reklamation

Login Konsumenten

Konto erstellen
Passwort vergessen?

Beratung und Rechtsschutz

Mit einem Abo des K-Tipp profitieren Sie von kostenloser Rechtsberatung durch unser Juristenteam.
Mit einer Versicherung bei K-Tipp Rechtsschutz gehen wir für Sie vor Gericht.

K-Tipp abonnieren

Missachtung Schweizer Recht und versuchter Zwang zum Jahresabo

Roland Parship 05.05.2021 Melden Reklamation gemeldet

Parship hält sich nicht an die Schweizer Gesetze.
Im April 2020 habe ich wegen Corona ein 1-jähriges Abo bei Parship gelöst.


Als ich im April 2021 mein Abo kündigen wollte, kam die Antwort, dass mein Abo auf 2022 gekündigt wird, da ich die Kündigungsfrist von 12! Wochen nicht eingehalten habe.


Dies akzeptierte ich nicht und verwies auf den Artikel Art. 406ff OR, dass ein Ehe- und Partnerschaftsvermittlung schriftlich sein muss. Da ist auch Parship nicht ausgenommen, da es allgemein und nicht nur auf physische Partnerschaftsvermittlung hinweist.
Das erste Jahr habe ich bezahlt, doch für die neue Berechnung bin ich nicht einverstanden.


Weiter habe ich auf den Art. 404 verwiesen, dass ein Vertrag jederzeit kündbar ist. Auch hier sucht Parship irgendwelche Gründe, welche nicht haltbar sind.


Meine Aufforderung, dass sie meine Kreditkarte nicht belasten dürfen haben sie ignoriert und es trotzdem belastet.


Sie haben mir ein Angebot unterbreitet, den Betrag um 50% zu reduzieren. Wenn ich akzeptieren würde, wäre die Situation vertraglich geregelt. Doch habe ich das Angebot nicht akzeptiert, da ich meine Mitgliedschaft kündigen und mein Konto löschen möchte.


 


BTW: Eine Online Kündigung ist nicht möglich, dies kann nur via Post und via Mail erfolgen, auch wenn die Firma eine IT-Anbieter ist. Dies ist nicht nachvollziehbar. Ein Erinnerungs-Mail kommt auch nicht. Man sieht, das alles dafür getan wird um an Geld zu kommen.


PS: Freude habe ich sowieso nicht an Parship, deshalb eine kleine Info. Parship verweist, dass sich jedes Jahr 1.8 Mio neue Mitglieder sich registrieren und sich alle 11 Minuten jemand über Parship sich verliebt. Heisst von den 1.8 Mio verlieben sich nur gerade einmal 2.5% und das heisst noch nicht, dass es in eine Beziehung endet...

  • Rückerstattung CHF 670.80.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.