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In dubio pro reo? Niemals.

Antonella Cucinelli Visana 17.03.2021 Melden Reklamation gemeldet

Ich bezahle seit über 40 Jahren meine Beiträge. Wenn es darum geht auch mal in Kulanz einen kleinen Anteil auszuzahlen (VVG), dann stösst man auf taube Ohren. Mit Kulanz meine ich, dass mir eine andere Information gegeben wurde, als die AGB's vorsehen. Es kann sein, dass es ein Missverständnis gewesen ist, o.Ä. Ich arbeite auch in einer Dienstleistungsbranche und bei mir gilt: In dubio pro reo... Zumindest mit einem Anteil. Aber nichts... Ich werde nach 40 Jahren (vierzig!) kündigen - aber sie "bedauern" dies ungemein (CEO inklusive)... Ich merke nichts davon!


Ich habe den beigelegten Brief an den CEO zugestellt. Habe aber eine sehr trockene Antwort erhalten, basiert auf AGB, Rechtsauskünfte, usw. - Sie werden mir aufgrund Artikel XY und Vertragsabsatz BLABLA KEINEN ROTEN RAPPEN AUSZAHLEN.


Was ich aber fragte war Kulanz, Menschlichkeit...

  • Rückerstattung CHF 500.-

Visana 17.03.2021

Eine direkte Kontaktaufnahme mit der Kundin hat bereits mehrere Male stattgefunden.