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Jelmoli-Versand gewährt Erstbesteller-Gutschein nicht

Urs Schäffler Jelmoli Versand AG 17.02.2021 Melden Reklamation gemeldet

Der Jelmoli-Versand verspricht Erstbestellern einen 20-Franken-Gutschein, der beim Abschluss der Bestellung "automatisch" abgezogen würde. Das war nicht der Fall. Die Gutschrift wurde später nie mehr erwähnt, sie musste von mir nachträglich verlangt werden. Jelmoli-Versand ist nur bereit, den Betrag dem Kundenkonto gutzuschreiben. Die Einlösung wird so von einer weiteren Bestellung abhängig gemacht. Ich bin der Meinung, dass dieses Vorgehen unlautere Kundenfängerei ist.

  • Rückerstattung CHF 20.-

Jelmoli Versand AG 19.02.2021

Sehr geehrter Kunde,

Wir bedauern, dass Sie mit unserem Service nicht zufrieden sind. 
Gerne bitten wir Sie, sich beim Jelmoli Kundenservice mit Ihren Kundendaten zu wenden. 

Ihr Jelmoli Service Team 


Urs Schäffler 24.02.2021

Nachdem [email protected] von reklamation.ch kontaktiert wurde, hat mir Herr Indra angeboten, mich telefonisch zu kontaktieren. Auch das war nur lauwarme Luft. Der "Kundendienst" lässt die Angelegenheit im Sand verlaufen.

 Es geht hier um lausige 20 Fränkli, kaum der Rede wert. Vielleicht bin ich der Einzige, der wegen einer solchen Lappalie eine Geschichte macht. Aber bei tausendmal 20 Fränkli rechnet sich die Sache für den Jelmoli-Versand.

 Rabatte zu versprechen, die nachträglich von einer weiteren Bestellung abhängig gemacht werden, ist unlauter. Jelmoli-Versand handelt vorsätzlich und generiert auf diese Art Mehrbestellungen.

 Das Vorgehen hat System: Jelmoli-Versand gehört wie Ackermann (mit dem Schweizerkreuz im Logo) und die meisten anderen bekannten Versandhäuser zur deutschen Otto Group. Bei vielen "Firmen" werden relativ hohe Preisnachlässe bzw. Gutschriften versprochen, die dann nur unter der Bedingung eines weiteren Kaufs gewährt werden.

 Ich habe 2017 mit einer Möbelbestellung bei Ackermann den Newsletter abonniert. Für diese Einwilligung wurde eine Gutschrift von CHF 20 versprochen. Bei der Bestellung wurde die Gutschrift nicht gewährt, mit dem Hinweis, die Möbel seien rabattiert gewesen und Ackermann gewähre nur eine Vergünstigung pro Bestellung. Gut versteckt steht das auch so in den AGB.

 Ackermanns Kalkül, dass der Kunde die AGB's mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht liest, ist aufgegangen. Somit wurde auch hier die Gutschrift von einer weiteren Bestellung abhängig gemacht.

 Solch unlautere Machenschaften sollten von den Kunden abgestraft werden, auch wenn es im Einzelfall nur um ein Zwanzigernötli geht.

Ihre Erwartungen
  • Rückerstattung CHF 20.-
Am 02.03.2021 wurde mir mitgeteilt, dass die verlangte Gutschrift gutgebucht und die Rückzahlung auf mein Konto veranlasst wurde. Das ist dann auch tatsächlich geschehen. Ich bedanke mich für die Erfüllung des Versprechens bei der Jelmoli-Versand AG. Um diese Rückzahlung zu erhalten, waren etwa 10 Mails und einiges an Aufregung nötig. Ich empfehle der Firma Jelmoli-Versand AG in Ihrem eigenen Interesse eine ehrlichere Geschäftspolitik. Entweder Sie programmieren Ihre Website so, dass versprochene Gutschriften wirklich auch automatisch in Abzug gebracht werden oder Sie verzichten auf solche Lockvögel. Es hätte beiden Parteien viel Arbeit und Ärger erspart. Dieser ganze Vorfall zeigt deutlich, wie wichtig das Angebot von reklamation.ch ist. Die Vermutung liegt nahe, dass ich ohne Intervention über diese Plattform nie zu diesen 20 Franken gekommen wäre. Ich habe das Geld um den Faktor 25 aufgestockt einem Quartierrestaurant als Covidspende überwiesen. Diese Leute geschäften fair und ziehen ihre Kunden niemals über den Tisch.