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Verzollung durch die Swiss Post

Heinz Bren Die Post La Poste La Posta Swiss Post 04.01.2021 Melden Reklamation gemeldet

Waren im Ausland müssen ab einem bestimmten Warenwert mit einer Mehrwertsteuer belegt werden. Das schliesst die Versandgebühren mit ein.

Wenn ein solches Paket durch den normalen Zoll bearbeitet wird, dann wird einfach nur die Mehrwertsteuer verrechnet.


Bei Swiss Post werden jedoch noch ganz happige Fantasiegebühren oben drauf verrechnet. Das treibt die Kosten enorm in die Höhe.

Beispiel von einem kürzlich erhaltenen Paket. Der Inhalt war ein Weihnachtsgeschenk für meine Frau. Die Lieferung war als Geschenk deklariert und der Warenwert war korrekt aufgeführt!

Warenwert umgerechnet in CHF: 113.87


Nun kommen die abstrusen Swiss Post Kosten dazu:


Verzollung Zone 1 CHF 11.50 + 3% vom Warenwert: 14.90
Besichtigung, Wertabklärung und Lagerung: 13.00
NZE o. sonstige Abgaben: 13.00


Das macht einen zu versteuernden Wert von 154.00: 11.85


Zusammengezählt hat mich die Lieferung zusätzlich nochmals 52.75 gekostet! Das ist für mich eine absolute Unverschämtheit! Ich kann mit einer Mehrwertsteuer auf den Originalpreis noch leben. Auch ein kleiner Betrag für die Bearbeitung wäre noch so knapp erträglich aber die obige Liste an Kosten grenzt schon an Diebstahl!

  • Andere Abschaffung dieses unsäglichen Dienstes

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 04.01.2021

Sehr geehrter Herr Bren


Besten Dank für Ihre Mitteilung bezüglich des Weihnachtsgeschenks Ihrer Frau. 


Geschenksendungen sind unter folgenden Voraussetzungen abgabebefreit:


Ausl. Absender wie auch Schweizer Empfänger sind Privatpersonen
Warenwert beträgt max. CHF 100.-
Die Sendung ist als Geschenksendung deklariert
Das Paket enthält keinen Alkohol oder Tabak


Massgebend für die Berechnung der Importabgaben sind die Angaben auf dem Paket, welche uns zum Zeitpunkt der Verzollung vorliegen (inkl. Hinweis auf «Geschenk»).


Mit der Sendungsnummer LB514811195DE (gemäss Anhang) haben wir keine Verzollung durchgeführt. Können Sie uns die effektive Sendungsnummer mitteilen?


Freundliche Grüsse,


Ihre Contact Center Post CH AG

Heinz Bren 04.01.2021

Die Sendungsnummer lautete LB814811195DE.

Der Warenwert belief sich über 100.00 und war auch Mehrwertsteuerpflichtig. Das steht ausser Diskusion. Die horrenden Zusatzgebühren entbehren jedoch jeglicher Vernunft!

Die Post La Poste La Posta Swiss Post 28.01.2021

Sehr geehrter Herr Bren

Vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich Importabgaben.

Nach Überprüfung der Unterlagen haben wir festgestellt, dass die Importverzollung korrekt erfolgte. Geschenksendungen sind unter folgenden Voraussetzungen abgabebefreit:


Ausl. Absender wie auch Schweizer Empfänger sind Privatpersonen
Warenwert beträgt max. CHF 100.-
Die Sendung ist als Geschenksendung deklariert
Das Paket enthält keinen Alkohol oder Tabak


Massgebend für die Berechnung der Importabgaben sind die Angaben auf dem Paket, welche uns zum Zeitpunkt der Verzollung vorliegen (inkl. Hinweis auf «Geschenk»).


Die von uns durchgeführte Verzollung basiert auf den Angaben des Absenders.

Nachträgliche Richtigstellungen für die Erhebung von Einfuhrabgaben (Zoll, MWST etc.) müssen von uns bei der Eidgenössischen Zollverwaltung beantragt werden. Hierfür wird eine Korrekturgebühr von CHF 40.- fällig, welche bei der Rückerstattung direkt in Abzug gebracht wird. Da die in Ihrem Fall zu erwartende Rückerstattung geringer ist, sehen wir von einem Korrekturantrag bei der EZV ab.

Ich bedauere, Ihnen keine andere Rückmeldung geben zu können und bedanke mich für Ihre Kenntnisnahme.


Freundliche Grüsse


Ihr Contact Center Post