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Missachtung Abstandsvorschfiten BAG i.S. Covid19 an

roman bürki The Same Productions & Films 21.12.2020 Melden Reklamation gemeldet

Zu Weihnachten 2019 lud ich meine Familie und meine Grossmutter zu einem „Krimi Dinner“ im Restaurant Schloss Köniz (www.zum-schloss.ch) ein. Ich habe an Weihnachten selbst angefertigte Gutscheine überreicht, auf welchen drei mögliche Veranstaltungsdaten im Jahr 2020 zur Auswahl standen. Wir einigten uns auf das Datum des 19. März 2020. Ich bestellte die Tickets dann via Starticket (neu Seetickets) am 05.02.2020.


Allerdings machte uns der Ausbruch der Corona-Pandemie in der Schweiz einen Strich durch die Rechnung. Spätestens ab Mitte März 2020 war mir klar, dass der gebuchte Anlass nicht wie geplant durchgeführt werden konnte. Ich nahm mit dem Restaurant Schloss Köniz Kontakt auf und bat um weitere Informationen. Das Restaurant teilte mir dann mit, dass der Event abgesagt werde. Darauf teilte mir das Restaurant mit, dass entweder ein Ersatztermin am 22. Oktober 2020 besucht werden könne, oder dass die Ticketpreise rückerstattet würden.


Nach Rücksprache mit den Beschenkten in meiner Familie entschieden wir uns für den Ersatztermin vom 22. Oktober 2020 unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit aufgrund der Covid19-Pandemie. Wir wollten uns mit der Gastrobranche solidarisieren und diese unterstützen.


Kurz vor dem Ersatztermin spitzte sich die Lage bezüglich der Ansteckungszahlen wieder drastisch zu. Infolgedessen nahmen wir abermals mit dem Restaurant Kontakt auf und erkundigten uns nach dem Schutzkonzept, weil meine Grossmutter älter als Achzig ist und drei Personen in der Familie zur Risikogruppe gehören (Asthmatiker). Frau Schlegel vom Restaurant erklärte, dass aus ihrer Sicht der Event nicht stattfinden sollte, weil die Platzverhältnisse beengt seien. Der Veranstalter (The Same Productions and Films) wolle aber unbedingt an der Durchführung festhalten. Von ursprünglich 60 gebuchten Teilnehmern konnten gemäss Frau Schlegel vom Restaurant, die Teilnehmerzahl auf 40 reduziert werden. Bezüglich des Schutzkonzeptes bestätigte Frau Schlegel, dass trotz der Teilnehmerreduktion der Mindestabstand von 1.5 Metern zwischen den Tischen nicht eingehalten werden könne. Ebenfalls sollte gemäss Restaurant, das Publikum in die Aufführung durch die Schauspieler mit einbezogen werden (trotz den Covid19-Vorschriften).


Aufgrund der zu kleinen Tischabstände und des Einbezugs des Publikums durch die Schauspieler entschieden wir uns dann, nicht am Event teilzunehmen. Wir kommunizierten dies dem Veranstalter und dem Restaurant und baten um Rückerstattung der Ticketkosten. Wir haben sogar angeboten, auch Gutscheine für einen späteren Event zu akzeptieren. Der Veranstalter stellt allerdings auf stur und dem Restaurant sind die Hände gebunden.


Die Veranstalterin (The Same Productions and Films) bezichtigt uns nun dem „no show“, obwohl wir sie vorgängig an die Vorstellung darüber informiert haben, dass uns das Risiko einer Ansteckung einfach zu gross sei, und dass wir deshalb nicht am Event teilnehmen würden. Wir verstehen alle, dass die Situation für die Event-Branche besonders schwierig ist, finden jedoch, dass die Sicherheit der Gäste das oberste Gebot sein muss. Durch die Telefonate/Mailverkehr mit dem Restaurant und der Veranstalterin mussten wir aber leider feststellen, dass die wirtschaftlichen Interessen höher gewichtet werden als die Gesundheit der Gäste und die Weiterverbreitung der Seuche. Ironischerweise verbot der Kanton Bern einen Tag später (per 23. Oktober 2020) sämtliche Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmenden mit sofortiger Wirkung (Medienmittelung des Kantons Bern).


Wir haben versucht, etwas via Starticket (Seeticket) zu erwirken, jedoch ohne Erfolg. Die Veranstalterin ignoriert uns und geht nicht ans Telefon, ruft nicht zurück und macht keine Anstalten, uns die CHF 780.- für die nicht benutzten Tickets zurückzuerstatten.

  • Rückerstattung CHF 782.20.-
  • Umtausch

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.