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Hirndamisch? Zu kund und zu wissen:

Alfred Gebert Lufthansa 19.10.2020 Melden Reklamation gemeldet

Hirndamisch ?


Zu kund und zu wissen: „Hallo“ in der Schweiz – hirndamisch auf Boarisch


Am 4.6.2019 wurde über das Buchungsportal der Lufthansa (LH) sehr früh ein Ticket Frankfurt-Bangkok (hin am 22.1.2020) und zurück Bangkok-Zürich (am 14. April 2020) gekauft.


Mitte März (ca. am 16.3.) war zu erfahren, dass Swiss am 23. März den letzten Flug von Bangkok nach Zürich durchführen werde - Tribut an Covid. Damit wurde klar, dass ich am 23. März fliegen musste (ohne dass mich LH oder Swiss informiert hätten). Für die notwendige Umbuchung vom vorgesehenen 14. April auf den 23. März wurden 410 Euro fällig – sonst wäre keine Umbuchung möglich gewesen. Ich wurde von LH gezwungen, eine Umbuchung vorzu-nehmen – es wurde ja kein späterer Flug mehr angeboten..


Seit dem 4.4.wurden 4 Briefe und (als endlich eine taugliche E-Mail-Adresse vorhanden war) noch 2 Mails an LH/Swiss gesandt. Man beharrt immer noch auf den 410 Euro. Begründung: Es habe eine Umbuchung stattgefunden. Ja sicher; aber dazu wurde ich von LH/Swiss gezwungen.


Weil vielleicht die eine oder andere Leserin wenig mit den Luftfahrttarifen vertraut ist, wird hier ein Beispiel für die Schweiz konstruiert – die Problemlage also auf die SBB übertragen:


Ich habe ein Sparbillet der SBB für den Schnellzug mit Abfahrt um 22.40. Wegen einer Weichenstörung fällt er aus. Auch der Zug um 23.40 fällt aus. Tapfer wird auf den Zug um 0.40 gewartet. Der Zugbegleiter prüft die Billets gewissenhaft … und anerkennt mein Sparbillet nicht: Wer ein Sparbillet kauft, kann nur den gewählten Zug benützen. Also ein Billet im Zug kaufen! Wohl nicht – man ist doch einigermassen vernünftig. Lufthansa/Swiss sind es aber nicht.


Meine persönlichen Angaben finden sich unter "Vertrauliche Informationen"


 
Alfred Gebert

  • Rückerstattung CHF 600.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.