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Verweigerung von Garantieansprüchen

Christoph Alt Digitec 30.09.2020 Melden Reklamation gemeldet

Digitec lehnt die Gewährleitung für eine IPhone auf Grund mechanischer/optischer Beschädigung des Handys ab (Sprung auf der Rückseite). Gemäss Apple ist die mechanische Beschädigung jedoch nicht für das technische Problem des IPhone (Gerät lässt sich nicht mehr aufstarten) verantwortlich, sondern die Platine, welche zur Gewährleistungsgarantie gehört. Dies wurde mir im Rahmen einer Abklärung im Apple Store mündlich mitgeteilt. Digitec stellt sich jedoch auf den Standpunkt, dass nur mechanisch/optisch unbeschädigte Geräte Anspruch auf Gewährleitung haben. Darüber hinaus weigert sich Digitec ihren eignen Diagnosebericht des Handys mir zur Verfügung zu stellen. Dies vermutlich, weil der Platinen Defekt durch die Diagnose bestätigt wurde. Kann Digitec die Garantieleistung auf Grund mechanischer/optischer Beschädigung des Handys ablehnen.


Vereinfacht gesagt: Kann ein Garagist Garantieleistungen auf einen Motor verweigern, weil das Fahrzeug eine Beule hat?

  • Rückerstattung CHF 769.-
  • Umtausch

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.