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Andy Steiner GOOGLE SWITZERLAND GMBH 02.09.2020 Melden Reklamation gemeldet

Frau B.(Name unter "Vertrauliche Informationen") wurde von mir am... in meinem Coiffeursalon Hairlounge bedient. Ich schnitt ihre Haare nach ihren Wünschen und Vorgaben und erbrachte eine zufriedenstellende Dienstleistung. Die Kundin verliess meine Hairlounge total zufrieden und wollte im darauf folgenden Monat vorbeikommen, um noch die Haarfarbe zu ändern. Tags darauf rief sie mich in der Hairlounge an und verlangte ihr Geld zurück, sie sei nicht mehr zufrieden. Sie drohte mir damit, mit ihrem Freund vorbeizukommen und sich das Geld selbst zu holen. Als ich das ablehnte, stellte sie danach diese schlechte Rezession (Bewertung) ins Netz und terrorisierte mich Wochenlang. Die Bilder, die sie reingestellt hat, zeigen nicht die Frisur, die ich ihr geschnitten habe, was eine unwahre Tatsachenbehauptung darstellt und eine unlautere Bewertung zur Folge hat.


Damit wird gegen das Bundesgesetz gegen unlauteten Wettbewerb vom 19. Dezember 1986 (UWG) Art. 3 lit. a UWG verstossen. Darin wird statuiert, dass Äusserungen über Leistungen und Geschäftsverhältnisse , die gegenüber Marktteilnehmer (Kunden, Unternehmen usw.) unrichtig, irreführend oder unnötig herabsetzend sind, rechtswidrig sind. Ich habe einen Rechtsanspruch auf Löschung oder Entfernung dieser Bewertung, da sie unwahre Tatsachenbehauptungen enthält und unrichtig ist. Bestehende und potentielle neue Kunden erhalten den Eindruck, dass ich keine guten Dienstleistungen bieten kann. Eine solch unwahre Rezession ist für meinen Coiffeurbetrieb rufschädigend. Damit wird gegen Art. 173 StGB verstossen.


Da Frau B. von mir verlangt hat, dass ich ihr Geld zurückzahle und so versuchte einen gratis Haarschnitt zu ergaunern, handelt es sich dabei um einen Betrugsversuch. Nach intensiver Recherche, habe ich herausgefunden, dass diese Frau, das Gleiche schon bei mehreren Coiffeursalons gemacht hat. Sie hat sich ihre Haare schneiden lassen und hat nacher das Geld zurück verlangt. Es scheint also eine Masche von ihr zu sein, sich so ihre Haare gratis schneiden zu lassen.


Da ich weder ihren richtigen Namen, noch eine Adresse oder Telefonnummer von ihr habe, verfüge ich über keinerlei Möglichkeit, von ihr die Löschung der Bewertung zu verlangen.


Ich bitte sie deshalb, nach all dem Genannten, um umgehende Löschung der Rezession. Gerade in dieser schwierigen Zeit mit dem Coronavirus, bin ich auf jeden einzelnen Kunden angewiesen.


 


Am 10.06. ging ich persönlich zu Google in Zürich um den Eintrag löschen zu lassen. Corona bedingt war da aber niemand. Am 12.06. machte ich ein mail an Google und bekam dann auch eine automatische Antwort von my business google mit einer Referenz  Nummer (9-5271000030897).


A 02. Juli habe ich dann mal per mail nachgefragt, da ich immer noch nichts gehört hatte.


Am 25.07. habe ich dann einen eingeschriebenen Brief an Google Schweiz gesandt und bekam dann auch eine Antwort, dass ich über Google Irland gehen muss.


Am 03. August habe ich dann ein Formular auf der Google Irland web site ausgefüllt und bekam dann wiederum eine automatische Antwort mit der der Referenz 5-7478000030630. Und seit dann habe ich wieder nichts gehört. Ich gehe auch davon aus, dass ich nichts mehr hören werde. Denn die schreiben dies sogar in der automatischen Antwort,  dass je nach Fall nichts gemacht werde.

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Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.