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Be2

Anonym be2 S.à.r.l. 28.07.2020 Melden Reklamation gemeldet

Wie bereits hier beanstandet, wird in der falschen Anzeige B2 ein falsches Abonnement


Ich habe ein Abonnement für 39,9 CHF für EINEN MONAT abgeschlossen, und Ihre Firma hatte in kleinen Buchstaben angegeben, dass dieser Betrag PRO WOCHE IST. Auf der Website von Be2 ist die Option für CHF 39,90 nicht mal verfügbar, es war also eine Schummelaktion.


ICH HABE NIEMALS VEREINBART, 355,92 CHF für 2 Monate einer Dating-Website zu zahlen.


Ich wurde von der Rechtsabteilung von Ktipp angewiesen, einen eingeschriebenen Brief mit der Bitte um Rückerstattung zu schicken. Die Firma hat den Brief nicht einmal beantwortet. Per E-Mail sagen sie, es sei meine Schuld.


laut meinem Anwalt: “Vertragspar­teien müssen sich über die wesentlichen Punkte des Vertrages, insbesondere über den Preis, einig sein. Sonst liegt kein gültiger Vertrag vor.


Der Preis für eine Dienstleistung, die im Internet angeboten wird, muss laut Preisbekannt­gabeverordnung «gut sichtbar und deutlich lesbar» auf der Bestelltaste selber oder in unmittel­barer Nähe aufgeführt sein. Da bei Ihnen der Preis am unteren Seitenrand versteckt war, können Sie sich gegenüber Be2 auf den Standpunkt stellen, dass deshalb kein gültiger Vertrag zustande gekommen sei.


Ich verlange eine vollständige, zumindest teilweise Rückerstattung der nicht in Anspruch genommenen Leistung. 

  • Rückerstattung CHF 178.-

Ohne Antwort

Das Unternehmen hat auf die Reklamation noch nicht geantwortet.