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Auszahlung Mietzinsdepot
Reklamation
EINE FRIST IST EINE FRIST IST EINE FRIST IST EINE FRIST... sagt auch die SCHWEIZERISCHE BANKENOMBUDSSTELLE. Das weiss jetzt sogar der Rechtsdienst der MIGROS BANK. Die Bank weigerte sich nämlich standhaft, mein Mietzinsdepot (588.356.79 / CHF) freizugeben, obwohl das OR Art. 257e II klar sagt, dass das Depot nach einem Jahr freigegeben werden muss, wenn von der Vermieterseite keine rechtsgültige Forderung nachgewiesen werden kann (s.a. Eintrag vom 03.04.2018/ MIGROS BANK). Die Vermieterin Frau S. versuchte durch ihren Anwalt Herrn A., acht Tage nach Ablauf der Jahresfrist, das Depot zu blockieren. Vorweisen konnte der Anwalt jedoch nur eine am 08.03.2018 hastig erstellte Schlussrechnung mit nicht belegbaren respektive schon abgegoltenen Forderungen, die am 09.03.2018 bei der Mieterschlichtungsstelle SO einging. Die Verspätung von einem Jahr und acht Tagen konnten weder Frau S. noch ihr Anwalt begründen. Nachdem ich mich mehrfach erfolglos an den Rechtsdienst der MIGROS BANK gewandt habe, bat ich den schweizerischen Banken Ombudsman um Vermittlung. Dann ging es recht schnell, nach zwei Wochen war das Mietzinsdepot am 19.03.2018 auf meinem Konto. Kommentar von der MIGROS BANK: Nichts, Null, kein Wort des Bedauerns, nicht mal eine Vorabinformation, dass der Betrag (CHF 3'064.80) jetzt doch überwiesen wird. Für die Auflösung wurden CHF 15.-- abgezogen, für die Überweisung CHF 05.--. Dass von Vermieterseite gelegentlich versucht wird, an Geld zu kommen, das ihr nicht gehört, ist kein Geheimnis. Dass es Anwälte gibt, die bei sowas mitmachen, ebenfalls nicht. Die müssen ja auch leben. Dass aber gerade die MIGROS BANK Hand bietet bei so einem faulen Trick, ist eine Schande. Jedoch... Ende gut, alles gut. Der MIGROS BANK wurde auf die Finger geklopft, und ich habe mein Geld wieder.
Ihre Erwartungen
- Rückerstattung CHF 3064.80.-
Antwort
Migros Bank 09.05.2018
Guten Tag
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Ihre Migros Bank
